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Anti-Teuerungsbonus passiert Umweltausschuss

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Weiterer Teil des Entlastungspakets der Regierung bereit für Nationalratsplenum

Wien (PK) – Grünes Licht gaben die Abgeordneten heute im Umweltausschuss für einen weiteren Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Die Novelle des Klimabonusgesetzes sieht einen Anti-Teuerungsbonus sowie die Verschiebung des Starts des Regionalausgleichs auf 2023 vor. Die soziale Treffsicherheit des Sonderzuschlags soll mit einer einkommensabhängigen Differenzierung gewährleistet werden.

Eine FPÖ-Forderung nach einer Abschaffung der CO2-Bepreisung für einen Teuerungsstopp wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Mehrere COVID-19-Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Novelle des Klimabonusgesetzes bringt Anti-Teuerungsbonus als Teil des Entlastungspakets der Regierung

Eine Novelle des Anfang des Jahres beschlossenen Klimabonusgesetzes bringen die Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) mittels Antrag ein (2663/A). Diese beinhaltet Maßnahmen des Entlastungspakets der Bundesregierung. So ist neben dem Klimabonus ein zusätzlicher Anti-Teuerungsbonus für 2022 vorgesehen und der Regionalausgleich soll erst 2023 umgesetzt werden. Die ursprünglich vorgesehene Systematik von Sockelbetrag und ergänzendem Regionalausgleich wird aber erst ab dem Jahr 2023 vollumfänglich zur Anwendung kommen. Die soziale Treffsicherheit des Sonderzuschlags soll mit einer einkommensabhängigen Differenzierung gewährleistet werden. So soll bei Jahreseinkommen von über 90.000 € der Sonderzuschlag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen sein. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen beschlossen.

Die CO2-Bepreisung sei ein notwendiger Schritt, erklärte Joachim Schnabel (ÖVP) in der Debatte. Aufgrund der aktuellen Entwicklung sei der Eintrittstermin aber nach hinten verschoben und Entlastungsmaßnahmen getroffen worden.

Die Behandlung des Klimabonus im Umwelt- statt im Budgetausschuss kritisierte Julia Elisabeth Herr (SPÖ). Zudem bemängelte sie, dass man nicht von sozial treffsicher sprechen könne, wenn lediglich 127.000 Menschen den Teuerungsbonus nicht erhalten würden. Reiche Menschen, die besonders viel CO2 ausstoßen, würden auch von dieser Entlastung profitieren.

Die Maßnahmen seien angesichts der massiven Preissteigerungen zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, er stimme aber dennoch zu, meinte Walter Rauch (FPÖ).

Die Maßnahmen würden einen guten Teil der „fossilen Inflation“ abdecken und seien damit eine „sehr gute Entlastung“, bringen sie doch etwa für eine Familie mit zwei Kindern 1500 € zusätzlich im Jahr, betonte Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne). Der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus seien gute Instrumente für die Umverteilung von oben nach unten, stimmte Martin Litschauer (Grüne) zu und hob die vorgesehene soziale Staffelung hervor.

Gegen eine Gießkannenpolitik sprach sich Fiona Fiedler (NEOS) aus und forderte eine zielgerechtere Verwendung der Mittel, etwa für Infrastrukturprojekte oder die gezielte Unterstützung sozial Schwächerer.

FPÖ: Abschaffung der CO2-Bepreisung für einen Teuerungsstopp

Für eine Abschaffung der CO2-Bepreisung treten die FPÖ-Abgeordneten Walter Rauch und Christian Hafenecker in Form einer Änderung des Nationalen Emissionszertifikate-Handelsgesetzes ein (2580/A). Die ökosoziale Steuerreform bedeute enorme Belastungen für die Bevölkerung. Die „CO2-Steuer“ ab 1. Juli 2022 werde die ohnedies bereits hohen Preise für Treibstoffe, Öl und Gas weiter erhöhen und viele Menschen vor große finanzielle Probleme stellen. Der Klimabonus werde diese Mehrkosten bei weitem nicht abdecken und die Inflation weiter antreiben, untermauern die Antragsteller ihre Forderung.

Die CO2-Bepreisung werde verharmlost, sei sie doch eine zusätzliche Steuer, kritisierte Walter Rauch (FPÖ) in der Debatte ebenso wie die Aktivierung des Kohlekraftwerks Mellach mit massiven CO2-Ausstoß bei gleichzeitiger CO2-Bepreisung. Sie habe nicht vor, das Kohlekraftwerk in Betrieb zu nehmen, entgegnete Umweltministerin Leonore Gewessler. Man müsse aber für den äußersten Notfall bei Gefährdung der Versorgungssicherheit vorsorgen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Klimaschutzministerium legt Berichte zur Verwendung von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor

Bundesministerin Leonore Gewessler berichtet seit Anfang 2021 regelmäßig über die finanziellen Maßnahmen, die seitens des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Bereichen Innovation und Technologie, Klima, Umwelt und Energie sowie Mobilität unterstützt werden. Ein Teil der Förderprogramme wurde im Jahr 2021 abgeschlossen. Für einige langfristig angelegte Projekte finden auch 2022 noch Auszahlungen statt. Zum Budgetkapitel 43 – Klima, Umwelt und Energie teilte das BMK mit, dass es im Dezember 2021 (III-564 d.B.) und 2022 im Jänner (III-600 d.B.), Februar (III-617 d.B.), März (III-631 d.B.) und April (III-670 d.B.) keine Ein- und Auszahlungen von Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gab. Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Umweltausschuss) pst

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