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Caritas zu NAP Behinderung: Vermissen mutige Leitlinie und Finanzierungsgrundlage

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Mängel bestehen in den Bereichen Bildung, Persönliche Assistenz und Inklusion am Arbeitsmarkt. Ein Inklusionsfonds sollte die finanzielle Grundlage sein, um den NAP konsequent umzusetzen.

Wien (OTS) – In einer ersten Reaktion begrüßt Caritas Präsident Michael Landau heute das Bemühen der Regierung, einen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-30, unter Einbeziehung betroffener Menschen mit und ohne Behinderungen sowie ihrer Organisationen zu formulieren. Sehr kritisch sieht Landau jedoch den mangelnden inhaltlichen Einfluss dieser Stakeholder auf das Ergebnis und die zahlreichen Insellösungen: „Es ist bedauerlich, dass der NAP zwar als partizipativer Prozess angelegt war, jedoch versäumt wurde, eine mutige Leitlinie zu bundesweit einheitlichen Rechten und Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen, vom chancengleichen Zugang zu Bildung bis hin zur Persönlichen Assistenz. Dies waren wesentliche Anliegen der Betroffenen und zahlreicher Organisationen, die jedoch nicht ausreichend in den Aktionsplan eingeflossen sind.“

Weiterführung von Sonderschulsystemen im klaren Widerspruch zu gleichen Bildungschancen

Die Ausführungen im NAP-Kapitel zu Bildung sind aus Sicht der Caritas unzureichend und stehen zum Teil nach wie vor im Widerspruch mit den Vorgaben der UN-BRK. „Wenn Kinder mit und ohne Behinderungen chancengleichen Zugang zu Bildung und Unterstützung im weiteren Lebenslauf bekommen sollen, dann brauchen diese möglichst viel unmittelbare Erfahrung mit Unterschiedlichkeit, also breite Inklusion. Dafür ist auch ein Ausbau fachlicher Kompetenz aller Pädagog*innen notwendig. Eine Weiterführung von Sonderschulsystemen und räumliche Abgrenzung stehen hingegen ganz klar im Widerspruch dazu“, so Landau.

Verzögerung des Pilotprojekts zur Persönlichen Assistenz nicht nachvollziehbar

Im NAP findet sich ein erweitertes Zeitfenster bis 2030, um bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz zu schaffen, obwohl diese bereits Anfang 2020 im Regierungsprogramm angekündigt wurden. Landau: „Angesichts laufender Prozesse für ein Pilotprojekt 2022 zur Persönlichen Assistenz und umfangreichen Inputs aus der Zivilgesellschaft ist eine Verzögerung bis 2030 nicht nachvollziehbar. Als Caritas sind wir besorgt, dass die tatsächliche Umsetzung Persönlicher Assistenz gemäß der UN-BRK erneut Opfer politischen Unwillens wird – und das, obwohl die Persönliche Assistenz eine Schlüsselrolle in der Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen spielt.“ Der Bedarf an Assistenzleistenden sei hinlänglich bekannt, doch die strukturellen Rahmenbedingungen und eine adäquate Finanzierung dieses Berufs, wie im gesamten Bereich der sogenannten Behindertenhilfe (siehe auch [Stellungnahme zur aktuellen Pflegereform]
(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_220871/index.sh
tml)), sind nach wie vor mangelhaft, so Landau.

Datengrundlage lückenhaft und Finanzierungspläne fehlen

„Um die Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen überhaupt auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, fehlt es in Österreich nach wie vor an einer guten Datengrundlage“, so Landau weiter. Dies zeigt sich auch im aktuellen NAP, dem es an umfassenden Vergleichsindikatoren mangelt. Aus Sicht der Caritas müssen erforderliche Berechnungen mit entsprechender wissenschaftlicher Expertise erfolgen und Bezug auf die Empfehlungen aus der kritischen Evaluierung des NAP 2012-20 nehmen. Beispielsweise könnten Menschen, die mit einer Behinderung leben, aber nicht als „begünstigt behindert“ kategorisiert sind, von einer aufgeschlüsselten Erfassung und zielgerichteten Maßnahmen profitieren.

Im Hinblick auf Finanzierungspläne erneuert Landau seinen Appell:
„Ein Inklusionsfonds, der von Bund und Ländern gemeinsam befüllt wird, und über welchen gezielt Angebote für Menschen mit Behinderungen nach gleichen Standards bundesweit finanziert werden – das wäre ein Weg für eine Finanzierungsgrundlage. Klar ist, dass es keinesfalls zu einer Verschlechterung bestehender Ansprüche für Menschen mit Behinderungen kommen darf.“

Inklusiver Arbeitsmarkt muss Priorität haben!

Seit dem Inklusionsgipfel im Herbst 2021 blieb es seitens des Arbeitsministeriums leider ruhig, was die Weiterentwicklung der Angebote für einen inklusiven Arbeitsmarkt und nachhaltige Lösungen der sozialrechtlichen und finanziellen Sicherheit von Menschen mit Behinderungen betrifft. Bundesminister Martin Kocher hatte angekündigt, anhand einer Anpassung des Arbeitslosenversicherungsrechts die derzeitigen Effekte der Einstufung als „arbeitsunfähig“ zu mindern, die arbeits- und sozialrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen mit ihren Menschenrechten zu vereinbaren. Gerade im Bereich der Beschäftigung zeigt sich in Österreich eine Schieflage. Landau: „Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt muss vom Ende der Schulpflicht bis zur Pension erfolgen. Österreich muss hier weg von Insellösungen kommen, hin zu einheitlichen, bundesweiten Angeboten“, so Landau. Für einen inklusiven Arbeitsmarkt braucht es eine verstärkte Zusammenarbeit sowie Klarheit betreffend Zuständigkeiten und Budgets zwischen dem Arbeitsministerium, Sozialministeriumservice und den Ländern. „Damit der NAP nicht ein rein symbolisches Dokument bleibt, ist gerade das umfassende und mutige Bekenntnis sämtlicher Bundesländer und Parteien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unerlässlich. Von einem inklusiven Arbeitsmarkt würden wir alle als Gesellschaft profitieren. Trägerorganisationen wie die Caritas sind gewillt, hierbei mit inklusiven Pilotprojekten in Kooperation mit Betroffenen beispielhaft voranzugehen“, sagt Landau.

Nicht zuletzt sieht Landau in der vorliegenden Fassung des NAP noch sehr viel Ausbaubedarf, wenn dieser zur tatsächlichen Umsetzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen beitragen soll: „Es ist sehr viel Zeit vergangen, seit Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hat. Das theoretische Wissen zu Verbesserungen ist vorhanden, einzig der mutige Wille zur praktischen Umsetzung fehlt in diesem NAP“, so Landau abschließend.

Caritas Österreich
Eunike de Wilde
Pressesprecherin
+43 (676) 7804677
[email protected]
www.caritas.at

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