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Verfassungsausschuss: Beratungen über Novellierung des Parteiengesetzes vertagt

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ÖVP, Grüne und NEOS für raschen Abschluss der Verhandlungen

Wien (PK) – Ob die geplante Verschärfung des Parteiengesetzes noch vor dem Sommer beschlossen werden kann, ist fraglich. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute die Beratungen über die von ÖVP und Grünen vorgelegte umfangreiche Gesetzesnovelle und zahlreiche Oppositionsanträge vertagt. SPÖ, FPÖ und NEOS signalisierten zwar Verhandlungsbereitschaft, sehen aber noch viele offene Fragen. Vor allem die FPÖ ist in Bezug auf den vorliegenden Entwurf skeptisch. NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak warnte allerdings davor, das Vorhaben auf die lange Bank zu schieben, auch Grüne und ÖVP plädierten für einen „zügigen“ Abschluss der Verhandlungen.

Novelle zum Parteiengesetz soll mehr Transparenz bringen

Ziel der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum Parteiengesetz (2487/A) ist es, mehr Transparenz in die Parteienfinanzierung zu bringen und durch engmaschigere Kontrollen und verschärfte Sanktionen für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. So schlagen die Koalitionsparteien etwa vor, die Veröffentlichungspflichten der Parteien zu erweitern und dem Rechnungshof neue Prüfbefugnisse zu übertragen. Zudem sollen die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich erhöht und die Spendenregeln adaptiert werden. Auch neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen gehören zum umfangreichen Paket. (Näheres dazu siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 471/2022)

Vorschläge der Opposition

Von Seiten der NEOS liegt unter anderem der Vorschlag vor, Straftatbestände für illegale Parteienfinanzierung (28/A) und für eine Fälschung der jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien (31/A) einzuführen. Zudem wollen sie eine Überschreitung des gesetzlichen Wahlkampfkostendeckels durch abschreckende Sanktionen unterbinden (35/A), ein generelles Spendenverbot für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung verankern (34/A) und dem Rechnungshof volle Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen gewähren (454/A). Auch die Senkung des Wahlkampfkostendeckels auf 1 € pro Wahlberechtigtem (181/A), inklusive Landtags- und Gemeinderatswahlen, sowie eine Änderung des Vereinsgesetzes (455/A) zur Unterbindung von Umgehungskonstruktionen für Parteispenden sind ihnen ein Anliegen.

Die SPÖ pocht darauf, parallel zum Parteiengesetz auch die Verfassung und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats zu ändern (2509/A). Zum einen geht es ihr darum, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und dessen demokratische Legitimation zu stärken. Zum anderen soll der Rechnungshof den Ministerien künftig genauer auf die Finger schauen, was die Beauftragung von Studien, Gutachten und Umfragen sowie allfällige Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeiter:innen der Ministerbüros zugunsten von Parteien betrifft. Auch sollen die parlamentarischen Klubs mehr Sonderprüfungen als bisher beim Rechnungshof beauftragen können.

Die FPÖ schlägt vor, Parteispenden gänzlich zu verbieten (1374/A). Nur für neue Parteien soll es demnach beim allerersten Antreten bei einer Wahl Ausnahmen geben.

FPÖ gegen überhasteten Beschluss

Besonders kritisch beurteilten in der Debatte die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Michael Schnedlitz den Koalitionsentwurf. Der Vorschlag sei nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen zu bringen, hielt etwa Stefan fest. Das, was vorliege, sei – gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Korruptionsvorwürfe – unausgegoren. So könnten etwa parteinahe Organisationen unter dem Titel „Mitgliedsbeiträge“ Millionenbeträge an die Parteien weiterleiten.

Nach Meinung von Schnedlitz werden mit dem Entwurf sogar neue Umgehungsmöglichkeiten geschaffen, die es derzeit noch nicht gibt. Darauf habe auch der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hingewiesen. In die Diskussion mit aufnehmen will er außerdem Sach-und Personalspenden der Ministerien an die Regierungsparteien, etwa in Form der Betreuung von Social-Media-Kanälen durch Kabinettsmitarbeiter:innen. Stefan bekräftigte überdies die Forderung seiner Fraktion nach einem gänzlichen Verbot von Parteispenden, das ihm zufolge auch die parlamentarischen Klubs und die Parteiakademien umfassen müsste.

Vor dem Hintergrund der aus seiner Sicht zahlreichen offenen Fragen plädierte Stefan dafür, „in aller Ruhe weiter zu verhandeln“. Er sieht keine Notwendigkeit, die Novelle noch vor dem Sommer „husch-pfusch“ zu beschließen. Aus diesem Grund stellte er einen Vertagungsantrag zum Koalitionsantrag, der in Folge einstimmig angenommen wurde. Auch die Beratungen über die Oppositionsanträge wurden vertagt.

NEOS warnen vor Verzögerungen

Ebenfalls noch Verhandlungsbedarf sieht NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak. Die jüngsten Vorkommnisse rund um den Seniorenbund und den Wirtschaftsbund hätten die Schwächen des vorliegenden Entwurfs offengelegt, konstatierte er. Es müsse sichergestellt sein, dass parteinahe Organisationen und Personenkomitees nicht unbeschränkt Geld an die Parteien weitertransferieren können. Zudem unterstützte Scherak den Vorschlag der SPÖ nach einer Änderung des Wahlmodus für die Rechnungshofspitze.

Anders als die FPÖ urgierte Scherak aber „zügige“ Verhandlungen und warnte davor, das Vorhaben auf die lange Bank zu schieben. „Wenn wir es nicht vor dem Sommer schaffen, schaffen wir es vielleicht gar nicht mehr“, machte er mit Verweis auf Erfahrungen in der Vergangenheit geltend.

ÖVP und Grüne für raschen Abschluss der Verhandlungen

Für einen raschen Abschluss der Verhandlungen sprachen sich auch Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) aus. Alle Parteien sollten „ein vitales Interesse daran haben“, das Vorhaben zügig umzusetzen, sagte Ottenschläger und plädierte für weitere Verhandlungen „in den nächsten Tagen“. Prammer zeigte sich überzeugt, dass es in vielen Punkten Konsens zwischen den Parteien gibt.

Was die Bedenken der Opposition betrifft, machte Ottenschläger geltend, dass es sich beim vorliegenden Koalitionsantrag nicht um Anlassgesetzgebung handle. Die wesentlichen Grundzüge des Vorhabens seien bereits im Regierungsprogramm verankert worden. Sollte sich in der Praxis herausstellen, dass es noch Lücken gebe, stünde weiteren Nachbesserungen nichts entgegen. Als einen zentralen Punkt der Novelle sieht Ottenschläger die Definition einer parteinahen Organisation, wobei er versicherte, dass auch die ÖVP großes Interesse daran habe, eine gute praxistaugliche Regelung zu finden.

In Bezug auf die Forderung der Opposition, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig mit Zweidrittelmehrheit zu wählen, merkte Prammer an, man könne dem Rechnungshof nicht unterstellen, dass er sich parteilich verhalte. Gerade in den letzten Wochen habe er seine Unabhängigkeit unter Beweis gestellt. Die FPÖ sieht allerdings trotzdem die Gefahr, dass der Rechnungshof bei Regierungsparteien nicht allzu genau hinschauen könnte, weil er derzeit auch mit einfacher Mehrheit abgewählt werden könne.

SPÖ urgiert „seriöse und ehrliche Auseinandersetzung“

Seitens der SPÖ urgierte Christian Drobits eine „seriöse und ehrliche Auseinandersetzung“ mit der Thematik. Die Parteien müssten wissen, was verboten und was erlaubt sei, unterstrich er. Drobits warb überdies für die Vorschläge der SPÖ, was die Wahl der Rechnungshofspitze und die Erleichterung von Sonderberichten betrifft.

Da der Koalitionsantrag auch etliche Verfassungsbestimmungen enthält, ist für einen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit und damit entweder die Zustimmung der SPÖ oder der FPÖ erforderlich. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs

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