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Abbruchskandal in Wien: Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 vor Abriss! Trotz Schutzzone und Denkmalschutz!

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Initiative Denkmalschutz kritisiert Wiener Altstadtschutz scharf. Die „wirtschaftliche Abbruchreife“ kann den Tod jedes Altstadthauses bedeuten. Bauordnung gehört dringend reformiert!

Wien (OTS) – Ursprünglich hätte das Biedermeierhaus in der Kaiserstraße 31 (7. Bezirk Neubau) revitalisiert werden sollen, doch plötzlich kam alles anders. Jetzt gibt die „wirtschaftliche Abbruchreife“ dem Gebäude den Todesstoß, denn „die Kosten der notwendigen Sanierung dieses Gebäudes können nicht vom Ertrag der Liegenschaft nach Sanierung abgedeckt werden.“ So wurde – unbemerkt von der Öffentlichkeit – am 27.10.2021 die Abbruchbewilligung erteilt (gemäß § 60 Bauordnung). Die Vorarbeiten zum Abbruch laufen bereits.

Kaiserstraße – Ein geschlossenes Altstadtensemble wird zerstört

Das Biedermeierhaus Kaiserstraße 31 wurde 1803-04 erbaut und bildet mit den anschließenden Gebäuden Kaiserstraße 25-29 ein geschlossenes Altstadtensemble (Kloster Töchter vom Göttlichen Heiland), das auch deswegen eigens als Schutzzone gewidmet wurde. Und schon 1973 hat das Bundesdenkmalamt zumindest für die „Reliefs der Straßenfassade“ (Muschelmotive) einen Schutz ausgesprochen.

Die „wirtschaftliche Abbruchreife“ – ein Geschenk für Spekulanten?

Viele Altbauten (vor 1945 errichtet und von der Magistratsabteilung 19 (Architektur und Stadtgestaltung) als erhaltenswert beurteilt) wurden in letzter Zeit Opfer dieser „wirtschaftlichen Abbruchreife“. Hier nur eine kleine Auswahl:
KRANZGASSE 24 (15. Bezirk), Abriss ca. März 2022 +++ GUDRUNSTRASSE 120 / HUMBOLDTGASSE 42-44 (10. Bezirk), Abriss Aug./Sept. 2021 +++ KRIEGLERGASSE 12 (3. Bezirk; Schutzzone), Abriss Februar 2021 +++ LEOPOLDAUER PLATZ 9 und 11 (Schutzzone), Abriss Aug./Sept. 2020.

Reform der Bauordnung und Ende dieser Berechnungsmethoden!

Die Berechnungsmethode dieser „wirtschaftlichen Abbruchreife“ ist extrem benachteiligend für den Altbau, denn einerseits sind die Mieteinnahmen gedeckelt (im Gegensatz zum Neubau), andererseits lassen sich bei Neubauten zumeist deutlich mehr Geschoße errichten und somit mehr Einnahmen (Miete/Verkauf) erwirtschaften. Des Weiteren erspart man sich eine aufwändige Sanierung von Fassadendekor (usw.). Auch der dafür zuständige Altstadterhaltungsfonds kann – trotz zum Teil beträchtlicher Förderzusagen (bei Krieglergasse 12 waren es € 778.000) – diese Schieflage immer seltener ausgleichen. Daher fordert die Initiative Denkmalschutz eine Abschaffung der „wirtschaftlichen Abbruchreife“ und damit ein Ende einer solchen Förderung von Abriss und Neubau. Es müssen neue Instrumente gefunden werden, um Eigentümer von Altbauten zu entlasten und die Altstadterhaltung zu sichern.

Markus Landerer (0699/1024 4216) und Dr. Gerhard Hertenberger (0676/7723433), Verein Initiative Denkmalschutz, www.idms.at

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