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Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) – Konstatzky: „Jeder Fall ist ein Fall zu viel! Sexuelle Orientierung verdient ein Levelling-Up“

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FINISSAGE zur Jubiläumsveranstaltung „Jetzt im Recht! – Wege zur Gleichbehandlung“: GAW weist auf Schutzlücken im Gleichbehandlungsgesetz hin

Wien (OTS) – Als Abschluss ihrer Ausstellung zum 30-jährigen Bestehen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und des Jubiläums der Stonewall Riots – der Geburtsstunde der modernen LGBTQIA+ Bewegung – beschäftigte sich die GAW am 28. Juni 2022 im Rahmen einer Finissage mit der Geschichte und der rechtlichen Situation der LGBTQIA+ Community in Österreich. Als Expert:innen waren etwa Andreas Brunner, Leiter von QWIEN, und Elisabeth Holzleithner, Leiterin des Instituts für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies an der Universität Wien, geladen. Ebenso am Podium saßen Niklas Hofmann, Referent bei der Antidiskriminierungsstelle Deutschland, und Mo Blau, Coming-out-Referent*in der HOSI Wien. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dragqueen und LGBTQIA+ Aktivistin Candy Licious.

„Bei der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung weist das Gleichbehandlungsgesetz noch immer Schutzlücken auf. So kann Personen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung noch immer ein Tisch in einem Restaurant, ein Zimmer in einem Hotel oder die Fahrt mit einem Taxi verwehrt werden. In Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten gibt es diese Schutzlücken nicht“, betont Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft. „Als Gleichbehandlungsanwaltschaft fordern wir schon lange diese Lücke in Österreich zu schließen und Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung auch im Bereich Güter und Dienstleistungen zu verbieten. Jeder Fall von Diskriminierung ist ein Fall zu viel. Es ist längst an der Zeit für ein Levelling-Up in diesem Bereich“, so Konstatzky.

„Ohne Rechte gibt es keine echte Gleichstellung. Wer rechtlich folgenlos diskriminiert werden kann, ist nicht als gleichwertige Bürger*in anerkannt. Das hinterlässt auch Spuren in der Psyche. Es macht vorsichtig, zurückhaltend, weil man nicht weiß, was passiert, wenn man sich öffnet, wenn man sich outet. Wenn das Recht in Form des Antidiskriminierungsrechts aber auf der eigenen Seite ist, dann verschafft das Selbstbewusstsein. Die Vision besteht darin, dass die Anerkennung der an sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Gender Performance und Konfiguration des geschlechtlichen Körpers anknüpfenden Rechte so selbstverständlich wird, dass die Zivilgesellschaft deren Abschaffung nicht zulassen würde“, erklärt Elisabeth Holzleithner.

„Einmal im Jahr gehört die Ringstraße, der prächtigste Boulevard der Republik, uns, uns LGBTIQ-Menschen und ihren Freund:innen und Allies. Einmal im Jahr feiern wir uns in unserer Vielfalt und Lebensfreude. Einmal im Jahr zeigen wir laut und deutlich – wir sind hier, auch die restlichen 364 Tage im Jahr – und wir beanspruchen gleiche Rechte in ALLEN Lebensbereichen, nicht Toleranz, sondern Akzeptanz“, erläutert der Historiker Andreas Brunner, seine Forderung nach gleichen Rechten für die LGBTQIA+ Community in allen Lebensbereichen in Österreich.

Sandra Konstatzky
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Tel.: +43 1 5320244
Mobil: +43 664 610 63 38
[email protected]
www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

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