Bekommen nicht die vollen 500 Euro – „Gesetzespfusch“ muss schleunigst behoben werden
Wien (OTS) – In der Analyse des Teuerungspaket der Bundesregierung durch den Pensionistenverband tritt jetzt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit zu Tage. Die viel gepriesene Einmalzahlung für Pensionsbezieher*innen in Höhe von 500 Euro gilt in dieser Höhe NICHT für Bezieher*innen einer Ausgleichszulage (Mindestpension).
Dazu ein Beispiel: Eine Alleinstehende Pensionistin hat eine Eigenpension von 500 Euro und bekommt 530,49 Euro Ausgleichzulage, in Summe also die Mindestpension von 1.030 Euro (Auslgeichszulagen-Richtsatz 2022: 1030,49 Euro, Anm.) Die Einmalzahlung aus dem Teuerungspaket wird aber nur von der Eigenpension berechnet und beträgt damit nicht 500 Euro, sondern nur 71 Euro. „Die Regierung handelt hier unsozial. Denn: Selbst unter Einbeziehung des 300-Euro-Teuerungsausgleichs (der für Ausgleichszulagenbezieher, Arbeitslose, Mindestsicherungsempfänger gewährt wird) sind die, die am wenigsten haben, die großen Verlierer des Maßnahmen-Pakets der Bundesregierung“, erklärte heute Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka.
Für den Pensionistenverbands-Präsidenten ist klar: „Das muss schleunigst behoben werden! Es kann doch nicht sein, dass die Ärmsten wegen eines Gesetzespfusches der Regierungsparteien draufzahlen und weniger bekommen als alle anderen“, so Kostelka energisch.
Andreas Wohlmuth
Pensionistenverband Österreichs
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