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FPÖ – Schnedlitz: SPÖ und Grüne bewahren die ÖVP vor Strafen in Millionenhöhe!

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Die 2019 vom Rechnungshof aufgedeckten ÖVP-Machenschaften könnten mit dem neuen Parteiengesetz im Nachhinein reingewaschen werden

Wien (OTS) – „Es ist wirklich tragisch mitanzusehen, wie sich SPÖ und Grüne beim Parteiengesetz von der in dutzende Korruptionsvorwürfe verwickelten ÖVP über den Tisch ziehen hat lassen. Nicht nur, dass die versteckte Parteienfinanzierung über Spiegelvereine, von denen die ÖVP über 800 hat, durch das neue Parteiengesetz legitimiert wird – ein Beschluss des Parteiengesetzes in der aktuell vorliegenden Form würde auch bedeuten, dass die ÖVP für ihre vom Rechnungshof aufgedeckten Machenschaften gänzlich straffrei ausgehen könnte“, warnte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz, der die Verhandlungen für das neue Parteiengesetz für den FPÖ-Parlamentsklub federführend begleitet hat.

Im aktuellen Entwurf wird einer verdeckten Parteienfinanzierung durch nicht der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Vereine Tür und Tor geöffnet, warnte Schnedlitz. Diese Regelung bedeute aber auch, dass jene Machenschaften, die betreffend des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2019 vom Rechnungshof beanstandet wurden, „ex post“ legalisiert werden. Das hält im Übrigen auch der Verfassungsexperte Peter Bußjäger gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ für möglich.

Die aktuelle Rechtslage soll ausschließlich für die für die Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 weiterhin gelten. Sanktionierungen aufgrund des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2019 werden dadurch im Rechtsmittelverfahren legalisiert, da die dort entscheidenden Instanzen auf die zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung geltende Rechtslage abstellen müssen. Aufgrund der dann geltenden neuen Rechtslage, sind Zahlungen von nahestehenden Organisationen an die Partei jedoch keine Spenden mehr, weshalb keine Sanktionen drohen.

Die vorgesehenen Strafen können bis zum Dreifachen des erlangten Betrages betragen. Im Fall des ÖVP-Rechenschaftsberichts 2019 käme einiges zusammen, hat der Rechnungshof doch einiges entdeckt, dem nun ein Wirtschaftsprüfer nachgehen soll:

* Unzulässigen Spenden in der Höhe von zumindest 26.208 Euro zugunsten der ÖVP durch BMF-Studien

* Sämtliche Einnahmen der Partei aus den Vereinen „Österreichischer Seniorenbund“

* 1.332.000 Euro aufgrund von Inseraten im Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“

* Zahlungen des Vorarlberger Wirtschaftsbundes im Jahr 2019 an die Vorarlberger Volkspartei in unbekannter Höhe

* 64.000 Euro, die eigentlich eine Spende wären und über die „Niederösterreich Zeitung“ lukriert wurden.

* All das, was der vom Rechnungshof geschickte Wirtschaftsprüfer
erst feststellt.

Es handelt sich – vorbehaltlich einer abschließenden offiziellen Summe, die erst ermittelt wird – also um unzulässige Spenden in der Höhe von zumindest 1,5 Millionen Euro – die dafür fällige Strafhöhe könnte also gut 4,5 Millionen Euro betragen.

FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Ich fordere SPÖ und Grüne auf, noch einmal in sich zu gehen, bevor sie am Donnerstag über das Parteiengesetz abstimmen. Mit dem aktuellen Entwurf profitiert vor allem die ÖVP, die sich ohnehin mit horrenden Schulden konfrontiert sieht und nun den Versuch unternimmt, nicht noch tiefer in Verbindlichkeiten zu rutschen. Das kann man dieser permanent in Korruptionsfälle verwickelten Partei nicht durch gehen lassen. Hier geht es um die politische Hygiene in diesem Land!“

Die FPÖ wird daher morgen einen Abänderungsantrag Text einbringen, der Z 39 in § 15a Abs. 2 wie folgt ändern soll: „(2) Für die Erstellung und Kontrolle der Wahlwerbungsberichte und Rechenschaftsberichte für die Kalenderjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 sowie auf die darauf bezugnehmende Sanktionierung ist das Parteiengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 247/2021 anzuwenden.“ Schnedlitz lädt die anderen Parteien an, diesen Antrag zu unterstützen.

Freiheitlicher Parlamentsklub
01/ 40 110 – 7012
[email protected]
http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at

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