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IGGÖ führt verpflichtenden Lehrgang für Halal-Ermächtigungen ein

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Wien (OTS/IGGÖ) – Vielen der über 700.000 österreichischen Muslim*innen ist die Verfügbarkeit von Halal-Lebensmittel, also jenen, die den islamischen Speisegeboten entsprechen, ein großes Anliegen. Ob Produzent*innen jedoch tatsächlich die vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen, war in der Vergangenheit nicht immer uneingeschränkt nachvollziehbar.

Gerade rund um das islamische Opferfest, das dieses Jahr am Samstag, den 9. Juli 2022 beginnt, gewinnt diese Frage jedoch an Bedeutung, gehen doch zu dieser Zeit bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) für gewöhnlich die Mehrzahl der Anträge auf sogenannte Halal-Ermächtigungen ein, deren Erwerb für Produzent*innen Voraussetzung für die Durchführung von Schächtungen nach islamischem Ritus ist.

„Als Religionsgemeinschaft müssen wir dafür Sorge tragen, dass alle Prozesse in der Produktion von Halal-Lebensmitteln tatsächlich den religiösen Bestimmungen sowie den gesetzlichen Regelungen in Österreich entsprechen. Deshalb setzen wir uns für eine deutliche Erhöhung der Standards für Halal-Produkte ein“, teilt IGGÖ-Präsident Ümit Vural mit.

Zu diesem Zweck hat die IGGÖ in den vergangenen Monaten im Austausch mit dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und Tierschutzorganisationen intensiv an der Etablierung eines maßgeschneiderten Lehrgangs für Unternehmen und Personen, die bei der IGGÖ um eine Halal-Zertifizierung ihrer Produkte bzw. um eine Halal-Ermächtigung ansuchen, gearbeitet. Zu den Inhalten der Fortbildung zählen unter anderem islamisch-theologische Grundlagen und die Anforderungen an Halal-Lebensmittel, Erläuterungen zu den Abläufen des Zertifizierungsprozesses, die Vermittlung von Kenntnissen aus dem Bereich des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltung sowie Grundlagen der Hygiene.

Diese Fortbildung wurde nun erstmals im Juni 2022 von Fachexpert*innen im Bildungshaus der IGGÖ angeboten. Eine positive Absolvierung gilt ab sofort als Voraussetzung für jede zukünftige Verleihung einer Halal-Ermächtigung oder Zertifizierung durch die IGGÖ und war daher auch verpflichtend für all jene, die um eine Genehmigung für Schächtungen anlässlich des diesjährigen Opferfestes angesucht haben. Verstöße gegen die im Lehrgang vermittelten Richtlinien führen ab sofort zu einem sofortigen Entzug der Berechtigung.

„Durch unsere neuen Zertifizierungsverfahren wollen wir nicht nur das Vertrauen der österreichischen Muslim*innen in die Halal-Konformität der von ihnen erworbenen Lebensmittel stärken, sondern nicht zuletzt auch die in der Bevölkerung zum Teil bestehenden Vorbehalte gegen bestimmte islamische Riten abbauen,“ so Vural abschließend.

Mag.a Valerie Mussa
Pressesprecherin der IGGÖ
Email: [email protected]
Tel.: 0676/840524208

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
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