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Innenausschuss macht 15a-Zusatzvereinbarung zu Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine plenarreif

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Erhöhung von Kostenhöchstsätzen und Erstversorgungspauschale

Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS sprach sich der Innenausschuss heute mehrheitlich für eine 15a-Zusatzvereinbarung aus, die die Grund- und Erstversorgung für Geflüchtete aus der Ukraine sicherstellen soll. Damit kann der Beschluss am Freitag im Nationalratsplenum behandelt werden. Durch eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze sowie eine vom Bund geleistete Erstversorgungspauschale soll den Herausforderungen durch den Ukraine-Krieg sowie der allgemeinen Teuerung Rechnung getragen werden.

Koalition zufrieden; SPÖ und NEOS üben Detailkritik; FPÖ ablehnend

Viele intensive Gespräche etwa mit den Ländern, Hilfsorganisationen und NGOs seien diesem Gesetzesvorschlag vorausgegangen, führte Innenminister Gerhard Karner in der Ausschusssitzung aus. In Österreich seien mittlerweile 78.000 Vertriebene aus der Ukraine erfasst und 57.000 davon befänden sich in der Grundversorgung, weshalb die Anpassung der 15a-Vereinbarung notwendig sei.

Die Ermöglichung des Beschlusses noch vor dem Juli-Plenum bezeichnete Georg Bürstmayr (Grüne) als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung einer Verbesserung der Grundversorgung. Er sei froh darüber, dass diese Maßnahme schneller und „mit mehr Dampf dahinter“ umgesetzt werden kann, als andere Beschlüsse in diesem Bereich. Die Dringlichkeit des Anliegens einer menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten und die zusätzliche außenpolitische Bedeutung der Maßnahme habe für eine Beschleunigung des Prozesses gesorgt, so Bürstmayr. Weitere Maßnahmen lägen auf dem Tisch, müssten jedoch noch ausverhandelt werden.

Grundsätzlich positiv, jedoch zu spät und zu klein sei der Schritt ausgefallen, bemängelte NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper. Es handle sich um nur geringe Verbesserungen und die Erhöhung der Kostenhöchstsätze entspreche aufgrund der aktuellen Inflation schon bald einem „Nullsummenspiel“. Die laut ihr größtenteils aus Frauen und Kindern bestehenden Vertriebenen sollten wie Asylberechtigte behandelt werden, einen unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt und Überbrückungszahlungen aus der Familienbeihilfe erhalten. Zudem würden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die in Wohngruppen leben, nicht von den Erhöhung profitieren, was laut Krisper korrigiert werden müsse.

Auch für Nurten Yilmaz (SPÖ) habe die Umsetzung der Maßnahme zu lange gebraucht. Nichtsdestotrotz freue sie sich nun darüber. Sie sprach die Problematik von etwa 100 Ukrainer:innen an, die sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in Österreich befunden hätten und somit nicht den Vertriebenen-Status erhalten würden. Diese würden sich nun illegal im Land aufhalten, ständig Verwaltungsstrafen und keine Grundversorgung bekommen. Yilmaz fragte Karner nach einer Lösung für die Betroffenen.

FPÖ-Mandatar Philipp Schrangl zeigte sich verwundert, dass lediglich von ukrainischen Flüchtlingen gesprochen werde, obwohl laut ihm die Mehrzahl nach wie vor aus Afghanistan und Syrien käme. Er sprach von einer „Weißwaschung“, mit der die Wahrheit vor den Österreicher:innen verschleiert werden solle. Sein Fraktionskollege Hannes Amesbauer fragte, warum zwischen Ukrainer:innen und Migrant:innen „aus aller Herren Länder“ nicht differenziert werde. Dies wäre dank der Vertriebenen-Verordnung auch einfach durchführbar. In Zeiten der Teuerung einen derartigen „Massenzustrom“ zuzulassen sei unverantwortlich und eine „Verhöhnung“ der Österreicher:innen. Daher forderte Amesbauer Innenminister Karner auf, auch gegen geltendes Unionsrecht Pushbacks an der Grenze durchzuführen.

Innenminister Karner dankte den Abgeordneten für die generelle breite Unterstützung der Maßnahmen. An Stephanie Krisper gerichtet, stellte er klar, dass der Tageshöchstsatz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge derzeit bei 95 € liege, was jedoch weiter besprochen werde, da dies in manchen Bereichen zu niedrig und in andern zu hoch eingestuft sei. Daher arbeite man in überparteilichem Konsens bereits an einem transparenten Realkostenmodell. Über das Tempo der Umsetzung könne man streiten, so Karner, doch man habe sich für das Modell der Grundversorgung entschieden, da dieses am schnellsten und unbürokratischsten funktioniere. Nurten Yilmaz antwortete er, dass auch die von ihr angesprochene Gruppe von Vertriebenen, die sich mit Kriegsbeginn bereits in Österreich befunden haben in diese Regelung fallen würde. Den Freiheitlichen hielt Karner entgegen, dass sehr wohl zwischen vertriebenen Ukrainer:innen und anderen Flüchtlingen bzw. Migrant:innen differenziert werde. Österreich trete dem illegalen Migrationsdruck auch an den Außengrenzen entschieden entgegen. Zu rechtswidrigen Pushbacks lasse sich Karner von der FPÖ allerdings nicht „anstiften“.

Die 15a-Zusatzvereinbarung

Eine im Jahr 2004 zwischen Bund und Ländern abgeschlossene 15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde beinhaltet Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben. Diese wurden zuletzt im Juli 2016 erhöht. Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie um der Teuerung gerecht zu werden, ist laut Regierungsvorlage durch eine Zusatzvereinbarung eine erneute Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze erforderlich – insbesondere zur raschen Schaffung der benötigten Quartierskapazitäten in den Ländern (1584 d.B.).

Die dafür vorgesehenen Leistungen betreffen die Unterbringung und Verpflegung in organisierten Unterkünften, die Verpflegung bei individueller Unterbringung für Erwachsene, Minderjährige und unbegleitete minderjährige Fremde sowie die Miete bei individueller Unterbringung für Einzelpersonen und Familien. Die Kostenhöchstsätze sollen nach Erhöhung 260 € für Erwachsene, 145 € für Minderjährige, 260 € für unbegleitete Minderjährige, 165 € für eine Einzelperson und 330 € für Familien ab zwei Personen betragen.

Die Vorfinanzierung habe durch die Länder zu erfolgen und könne durch diese rückwirkend ab dem 1. März 2022 verrechnet werden.

Während die Kosten der Grundversorgung zwischen Bund und Länder im Verhältnis 60% zu 40% aufgeteilt werden, trägt die Kosten der Erstversorgung der Vertriebenen in den Ankunftszentren vollständig der Bund. Die Leistungen der Länder im Rahmen der Erstversorgung des zu erwartenden Zustroms aus der Ukraine, soll in Form einer Erstversorgungspauschale durch den Bund abgegolten werden. Diese wird pro aufgenommener Person ausgezahlt und ist unabhängig davon, ob ein weiterer Verbleib in Österreich oder eine Weiterreise erfolgt. Damit fallen auch jene aus der Ukraine vertriebenen Drittstaatsangehörigen in den Anwendungsbereich der Grundversorgungsvereinbarung, deren Einreise für den Zweck der Durchreise gestattet wurde. Der pauschale Kostenbeitrag beträgt 190 € und wird vom Bund nach Vorlage eines Nachweises über die durch die Länder erfolgte Erstversorgung geleistet, womit sämtliche Kosten der Erstversorgung abgegolten werden sollen. (Schluss Innenausschuss) wit

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