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Nationalrat: Verlängerung von Führerscheinen künftig ohne Verfahrensgebühren

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Neue 15a-Vereinbarungen ermöglichen Lückenschluss bei Hochwasserschutz entlang der Donau

Wien (PK) – Für eine allgemeine Befreiung von Verfahrenskosten bei der Verlängerung von Führerscheinen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung befristet sind, sprach sich heute der Nationalrat aus. Alle Fraktionen begrüßten das, um vor allem Menschen mit Behinderungen zu entlasten.

Einhellige Zustimmung fand auch eine 15a-Vereinbarung des Bundes mit Niederösterreich, Oberösterreich und Wien zur Finanzierung von Vorhaben zum Hochwasserschutz entlang der Donau, sowie eine Zusatzvereinbarung. Damit sollen für den Ausbau des Hochwasserschutzes rund 222 Mio. € für die Jahre 2022 bis 2030 zur Verfügung stehen.

Gebührenbefreiungen bei Verlängerungen von Führerscheinen

Personen mit befristeten Lenkberechtigungen müssen derzeit für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 € bezahlen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums stellte das eine Ungleichbehandlung dar, weil das Führerscheingesetz (FSG) für die regelmäßigen Verlängerungen der Lenkberechtigungsklassen C und D eine Gebührenbefreiung vorsieht. Künftig soll daher eine Gleichstellung für Inhaber:innen aller Lenkberechtigungsklassen bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgen. Dies sieht eine Novelle des Führerscheingesetzes vor, die unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages heute einstimmig angenommen wurde. Der Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen bezieht sich darauf, dass ab 1. Oktober 2022 die theoretische Fahrprüfung der Klasse AM („Mopedführerschein“) in das allgemeine Prüfsystem integriert wird. Dazu waren noch Präzisierungen zur Anbindung der Prüfstellen an das Führerscheinregister notwendig.

Mit in Verhandlung stand der in der Regierungsvorlage angesprochene Antrag der Oppositionsfraktionen zu Erleichterungen bei Verlängerungen von Führerscheinen für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dieser gilt durch die Annahme der Regierungsvorlage als miterledigt.

Hermann Weratschnig (Grüne) sagte, mit dem Beschluss werde eine von allen Fraktionen des Nationalrats gefasste Entschließung umgesetzt. Rund 20.000 Menschen mit Behinderungen würden nun jedes Jahr von der Gebührenbefreiung profitieren.

Alois Stöger (SPÖ) dankte dem Bundesbehindertenanwalt, der auf die Problematik hingewiesen habe. Obwohl man eine entsprechende Entschließung, und zwar einstimmig, bereits 2020 gefasst habe, habe es bis jetzt gedauert, bis die Neuregelung umgesetzt werden konnte.

Auch FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker zeigte sich erfreut über die Neuregelung. Er kritisierte aber die lange Dauer der Umsetzung. Hafenecker sah darin ein weiteres Beispiel für ein grundlegendes Versagen der Verkehrsministerin in der Führung ihres Ministeriums. „Krisenmanagement sieht anders aus, Sie haben bewiesen, dass Sie es nicht können“, sagte er in Richtung Verkehrsministerin.

Christoph Stark (ÖVP) wies darauf hin, dass der Umsetzung ein längeres Prüfverfahren in den Ländern vorausgegangen sei. Letztlich sei ein guter Vorschlag umgesetzt worden, der für viele Menschen eine Entlastung bringe. Nicht nachvollziehbar sei für ihn jedoch, warum die Opposition bei anderen, weit größeren Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht mitstimme.

Bund trifft Vereinbarungen über Hochwasserschutzprojekte mit Oberösterreich, Niederösterreich und Wien

Mit einer 15a-Vereinbarung sollen weitere Hochwasserschutzprojekte im Bereich der Donau umgesetzt werden, die Schutz vor Hochwässern bieten sollen, wie sie im Durchschnitt einmal in hundert Jahren auftreten. Der Bund und die beteiligten Länder tragen damit gemeinsam die Kosten von 13 Hochwasserschutzprojekten mit einem Gesamtvolumen von rund 222 Mio. € (2022-2030). Mit einer Zusatzvereinbarung mit Niederösterreich und Wien soll die Möglichkeit geschaffen werden, alle geplanten Vorhaben einer früheren Vereinbarung, deren Durchführung am 30. Juni 2021 noch nicht begonnen wurde, aus nicht verbrauchten Mitteln der neuen 15a-Vereinbarung zu finanzieren. Beide Regierungsvorlagen wurden von allen sich zu Wort gemeldeten Abgeordneten begrüßt und einstimmig angenommen.

Bis 2030 werde es mit der Vereinbarung möglich sein, die noch offenen Abschnitte des Hochwasserschutzes entlang der Donau zu schließen, sagte Astrid Rössler (Grüne). Allerdings müsse man auch fragen, wie man auf die Veränderungen der Niederschlagsmengen aufgrund des Klimawandels reagieren wolle. Starkregen und Sturzfluten seien neue Phänomene, auf die auch die Raumordnung reagieren müsse. Vor allem müsse daher der Bodenverbrauch reduziert und es müssten Rückhalteräume für Niederschläge bewahrt oder erst wieder geschaffen werden.

Melanie Erasim (SPÖ) betonte die volle Zustimmung ihrer Fraktion zu den wichtigen Projekten des Hochwasserschutzes. Der Bund übernehme die Hälfte der wichtigen Investitionen in den Hochwasserschutz. Den Themen der Raumordnung und der Reduzierung der Bodenversiegelung müsse man zweifellos ebenfalls Aufmerksamkeit schenken, wenn man künftig Hochwässer verhindern wolle, stimmte sie Rössler zu.

Johann Singer (ÖVP) erinnerte an die großen Hochwässer der letzten Jahrzehnte. Die nunmehr geschlossene Vereinbarung schließe an zwei frühere Vereinbarungen an und erlaube, an 13 Stellen entlang der Donau Lücken im Schutz vor 100-jährigen Hochwässern zu schließen. Lukas Brandweiner (ÖVP) sah die Investitionen in den Hochwasserschutz als gut angelegtes Geld, angesichts der Schäden, die Hochwässer anrichten können. Mit den Projekten werde der Lebensraum vieler Menschen geschützt, meinte er. (Fortsetzung Nationalrat) sox/pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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Pressedienst der Parlamentsdirektion
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