Wichtiges Instrument zur betrieblichen Mitbestimmung von Lehrlingen vor 50 Jahren beschlossen
Wien. (OTS) – „Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur ein wichtiges Gremium, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen der Lehrausbildung im Unternehmen zu verbessen. Er ist vor allem ein wichtiges Instrument der Demokratie, das jungen Menschen deutlich vermittelt, wie wichtig Mitbestimmung ist“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
Das Gesetz für den Jugendvertrauensrat wurde vor 50 Jahren, am 9. Juli 1972, beschlossen. Der Jugendvertrauensrat wird seitdem demokratisch von Lehrlingen gewählt, um eine gleichaltrige Vertretung zu haben. „Vielen jungen Menschen wird so während ihrer Ausbildung vermittelt, wovon sie ihr ganzes (Berufs)Leben profitieren: wie wichtig Mitsprache und demokratische Entscheidungsprozesse sind“, so der ÖGB-Präsident.
Aktuell sind in Österreich mehr als 2500 JugendvertrauensrätInnen in allen Fragen der Ausbildung und darüber hinaus Sprachrohr, RatgeberInnen und VermittlerInnen ihrer jungen KollegInnen. „Gemeinsam mit der ÖGJ und mit den JugendsekretärInnen der Gewerkschaften sorgen sie dafür, dass junge Menschen einen fairen Start in die Arbeitswelt haben“, so Katzian abschließend: „Gäbe es den Jugendvertrauensrat nicht, dann müsste man ihn erfinden!“
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