Wien (OTS) – Türkische Kulturgemeinde in Österreich TKG, eine Think Tank aus dem Herzen Wiens, findet die Aussagen der IGGÖ ( Islamische Glaubensgemeinschaft) APA OTS in der Form nach objektiven wissenschaftlichen Mitteln nicht verifizierbar und problematisch und erhebt Einspruch!
„IGGÖ führt verpflichtenden Lehrgang für Halal-Ermächtigungen ein. Vielen der über 700.000 österreichischen Muslim*innen ist die Verfügbarkeit von Halal-Lebensmittel, also jenen, die den islamischen Speisegeboten entsprechen, ein großes Anliegen. Ob Produzent*innen jedoch tatsächlich die vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen, war in der Vergangenheit nicht immer uneingeschränkt nachvollziehbar.“
Für die TKG Think Tank ist unsere Meinung wie folgt:
-Die Muslim*innen in Österreich leben seit über sechzig Jahren ohne Halal Zertifizierungen etc. sehr glücklich und die Mehrheit will aus dem Ausland dirigierten und gewollten parallelen Lebenstrennung in Österreich nicht. So teilt man in Österreich die Gesellschaft in Helal-Haram Gesellschaft. So etwas in der Türkei haben wir bis jetzt gehabt. Man hat in den letzten Jahren eingeführt aber die Mehrheit will damit nichts zu haben. Jetzt auch in Österreich.
-„Orthodoxer“ Halal-Regeln und Islamic Finance bzw. Islamic Banking und verstößt gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot.„Das Scharia-Recht“bzw. Scharia-Gesetzgebung und die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme sind in Europa verboten.
-Religiöse Vorschriften und das Rechtsystem der Scharia stehen über den nationalen staatlichen Gesetzen und dem EU-Recht, was europäisches Recht verletzt. Es wird zwischen „halal“ (reinen, erlaubten) und „haram“ (unreinen, verbotenen) Produkten, Unternehmen, Konsumenten und Arbeitnehmern unterschieden.
-Unternehmen, Produkte, Konsumenten und Arbeitnehmer, die nicht „halal“ sind, werden in Österreich und in der EU diskriminiert. Es werden der Gleichheitsgrundsatz, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot der EU verletzt.
-Aus den Entscheidungen der europäischen Gerichtshöfe geht hervor, dass die Einführung des Scharia-Rechtes und die damit verbundene Diskriminierung mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und dem EU-Recht nicht vereinbar sind.
-Aus österreichischer Sicht können diese Vorhaben keinesfalls gutgeheißen werden, da ganz stark in säkulare Erzeugungs-, Bedienungs-, Verkaufs- und Servicevorschriften eingegriffen werden würde.
-Halal (erlaubt, zulässig) -Zertifizierungen (siehe Spar Produkte) sind keine religiösen Praktiken, sondern wirtschaftliche Aktivitäten. Durch „islamistische und konservative islamische Gruppen“ wird aus unserer Sicht „islamische Religion“ als Vehikel benutzt um allen Bereichen der EU einen steuerbaren Marktmechanimus aufzuerlegen.
-Die Halal-Zertifizierungen (Konformatitäts-Bewertung) sind eine kommerzielle (wirtschaftliche) Art mit einem Gewerbeschein, und keine religiösen Tätigkeiten. Schlussfolgerung: Konformitätsbewertung (Zertifizierung) ist kein Monopol der religiösen Gemeinschaften.
-96 Artikel der konsolidierten Fassung des „Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, gültig ab 30.3.2010 (Amtsblatt der Europäischen Union C 83/47), 15 Artikel des „Vertrages über die Europäische Union“ (C 83/13) und 16 Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (C 83/02), werden durch die Zulassung von „Halal Regln“ . Um dem EU Staatsgrundsatz der Trennung von Kirche und Staat keine Umgehungsmöglichkeit zu schaffen, forden wir in diversen Normen Entstehungsprozessen, international und national, besonders dem Thema widmend, eine Normierung dieses Themas in allen Bereichen zu unterbinden!
-Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 13.2.2003 etabliert und anerkannt, dass das Halal und Scharia Recht die Diskriminierung, die sich aus der Scharia ableitet, sowie die Einführung zweier verschiedener Rechtssysteme, in Europa verboten sind: „Die Einführung verschiedener Rechtssysteme kann nicht als vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Überdies würde es dem Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK widersprechen. Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der Konvention festgeschrieben sind. Die Freiheit der Religionsausübung ist in erster Linie eine Angelegenheit des Gewissens jedes Einzelnen. Die Sphäre des individuellen Gewissens ist grundverschieden von der des Privatrechts, welche die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft als Ganzes betrifft.“ (Quellen: EGMR Entscheidung 13.2.2003, Bsw41340/98, Bsw41342/98, Bsw41343/98, Bsw41344/98)
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Türkische Kulturgemeinde in Österreich(TKG)
Dr. Melissa Günes
Generalsekretärin
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Der Beitrag TKG: „„Orthodoxe“ Halal-Regeln verstoßen gegen das EU-Recht und das EU-Diskriminierungsverbot“ erschien zuerst auf TOP News Österreich – Nachrichten aus Österreich und der ganzen Welt.