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Berufsverband österreichischer Internisten fordert österreichweite ÖGK-Leistungsharmonisierung

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Wien (OTS) – „Auch zweieinhalb Jahre nach der Fusion der Gebietskrankenkassen ist es der ÖGK nicht gelungen, eine der größten Ungerechtigkeiten unseres Sozialsystems zu beseitigen: In unterschiedlichen Bundesländern erhalten Versicherte ein- und derselben Gesundheitskasse dieselben medizinischen Leistungen von der Kasse finanziert oder eben nicht“, erklärten Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Bonni Syeda, Präsidentin des Berufsverbands Österreichischer Internisten (BÖI), und Past-Präsidentin Dr.in Martina Wölfl-Misak am Samstag nach erneuten Medienberichten über die ÖGK unisono. „Die Aufregung um das Ausbleiben der vermeintlichen Patient*innenmilliarde verstehen wir. Für Ungleichbehandlungen von Patient*innen können wir als Ärzt*innen aber nicht das geringste Verständnis aufbringen. Sozialversicherungsgelder sollten doch hauptsächlich den Patient*innen zugute kommen.“ Weiter: „Von der oft versprochenen Leistungsharmonisierung fehlt bis heute jede Spur“, so Syeda. Ein paar Beispiele: Eine Computertomographie der Herzkranzgefäße ist in Niederösterreich für ÖGK-Patient*innen eine Kassenleistung, in Wien jedoch nicht. Hingegen wird der Dämmerschlaf bei der Darmspiegelung in Wien für ÖGK-Patient*innen bezahlt, in Niederösterreich aber nicht. ****

Von der Beseitigung der Ungleichheit bei den Versicherungsleistungen über alle Pflichtversicherungen hinweg sei bis heute genauso wenig umgesetzt worden. So gebe es weiterhin verschiedene Leistungen bei den verschiedenen Krankenkassen: So können z.B. bei den BVAEB-Patient*innen alle erforderlichen Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden, bei der ÖGK hingegen können Endokrinolog*innen höchstens bei zwölf von 100 Patient*innen eine Schilddrüsenultraschalluntersuchung durchführen. „Der 13. Patient hat Pech gehabt“, resümiert Wölfl-Misak. Da es bei vielen Leistungen derartige Limitierungen gibt, entstehen lange Wartezeiten auf Termine, wenn man bei der „falschen“ Krankenkasse versichert ist. Daher sei es nicht verwunderlich, dass Patient*innen Wahlärzt*innen aufsuchen, um einen schnelleren Termin zu bekommen. „Und es ist auch nicht verwunderlich, dass junge Ärzt*innen das kassenärztliche System als unattraktiv empfinden und sich nicht auf ausgeschriebene Planstellen bewerben“, so Wölfl-Misak.

Die Kassenreform habe eine Verbesserung der Versorgung versprochen. Diese sei dringend geboten. „Für Kassenpatient*innen ist es teilweise gar nicht möglich, gewisse Untersuchungen im niedergelassenen Kassenbereich durchführen zu lassen. Betroffen sind dabei nicht nur Patient*innen mit seltenen Krankheitsbildern, sondern sogar jene mit weit verbreiteten Krankheiten. Es gibt im kassenärztlichen Bereich z.B. keine geeignete Leistungsposition der rheumatologischen Betreuung, von Herzschrittmacher-Kontrollen oder einer diabetologischen Betreuung durch Endokrinolog*innen.“ Auch hier wichen daher Patient*innen zu Wahlärzt*innen aus – genau zu jenen, die manche Proponent*innen in der Politik gerne abgeschafft hätten. „Wo sollen dann diese Patient*innen behandelt werden? Die Spitäler sind bekanntlich oftmals am Limit“, unterstrich Syeda. Dennoch müssten Kardiolog*innen oder Internist*innen bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Lungenembolie ihre Patient*innen in die Spitalsambulanzen schicken, obwohl sie mittels einer einfachen Blutuntersuchung direkt in der Kassenordination binnen 15 Minuten eine diesbezügliche Diagnose stellen könnten. Das wäre nicht nur viel günstiger für das Gesundheitssystem, sondern würde auch deutlich weniger Zeitaufwand für Patient*innen bedeuten. Aber leider ist diese Untersuchung auch im Jahr 2022 nicht als Kassenleistung möglich.

Syeda abschließend: „Es ist notwendiger denn je, dass in der kassenärztlichen Versorgung zeitgemäße Leistungen eingeführt werden, die für alle Pflichtversicherten und in allen Bundesländern einheitlich sind. Schließlich zahlen Versicherte dafür die gleichen Krankenkassenbeiträge. Das Gleichheitsprinzip sollte wohl auch für die Pflichtversicherten gelten. Kassenpatient*innen haben einen Anspruch auf eine moderne zeitgemäße Medizin. Diese ungerechte Behandlung der Pflichtversicherten muss ein rasches Ende finden.“ (Schluss) me

Eipeldauer-Consulting e.U.
Mag. Michael Eipeldauer
+43 676 9 222 475
[email protected]
www.eipeldauer-consulting.com

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