Neue Kompetenzverteilung in der Regierung könnte damit noch im Juli wirksam werden
Wien (PK) – Der Nationalrat hat den fehlerhaften Beschluss rund um die Bundesministeriengesetz-Novelle repariert. Die Abgeordneten verabschiedeten heute mit Stimmenmehrheit einen neuen Gesetzentwurf, den ÖVP und Grüne diese Woche in Reaktion auf den Einspruch des Bundesrats gegen die ursprüngliche Novelle eingebracht hatten. Damit könnte die neue Kompetenzverteilung in der Regierung – grünes Licht der Länderkammer des Parlaments vorausgesetzt – Mitte Juli wirksam werden. Grund für den Einspruch und die Neueinbringung der Initiative war ein redaktionelles Versehen im Ausschussbericht, damit war ein zum ursprünglichen Antrag eingebrachter Abänderungsantrag bei der Abstimmung im Plenum unberücksichtigt geblieben. Eine neuerliche Debatte über die Inhalte der Novelle fand heute nicht mehr statt.
Notwendig ist die Novellierung des Bundesministeriengesetzes, um die im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung in Aussicht genommenen Kompetenzverschiebungen in der Regierung auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Zu den Eckpunkten der Novelle gehört in diesem Sinn eine Zusammenführung der Kompetenzen für Arbeit und Wirtschaft in einem Ressort. Zudem sollen dem neuen „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ auch die derzeit im Landwirtschaftsministerium angesiedelten Tourismusagenden übertragen werden. Auch weitere Zuständigkeiten wird das Landwirtschaftsressort abgeben müssen, und zwar jene für den Zivildienst an das Bundeskanzleramt sowie jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens und für das Bergwesen an das Finanzministerium.
Ebenfalls dem Finanzressort zugeordnet sind künftig die Digitalisierungsagenden. Begleitend zum Bundesministeriengesetz wird außerdem das ÖIAG-Gesetz adaptiert: Damit sollen etwaige Interessenskonflikte durch die künftige Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommarktes hintangehalten werden.
Sammelbericht des Petitionsausschusses
Davor hatte der Nationalrat einen Bericht des Petitionsausschusses über 16 Petitionen und 2 Bürgerinitiativen mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Unter anderem standen mehrere Petitionen zum Schutz von Weidetieren bzw. von Menschen vor Wölfen zur Diskussion, wobei die Initiativen aus den Bundesländern Tirol (2x), Steiermark, Oberösterreich und Salzburg stammten. Zu dieser Thematik hatte der Petitionsausschuss auch ein Hearing abgehalten. Ebenso lagen dem Plenum zwei Petitionen zum Schutz der LGBTIQ-Community vor Hass und Diskriminierung und zur Selbstbestimmung und Anerkennung von transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen Menschen vor.
Anliegen aus dem Verkehrsbereich betrafen den Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Bezirk Zwettl, den Ausbau des Lärmschutzes entlang der A8 und der A25 im Bereich Wels-Nord sowie den Ausbau der Autobahn-Anschlussstelle Wernberg in der Region Villach. Zudem wurden in weiteren Initiativen gesonderte Zweckzuschüsse für Gemeinden zur Anschaffung und Reparatur von Feuerwehrgerätschaften, die Wiedereröffnung eines Wachzimmers am Wiener Neustädter Bahnhof, die Aussetzung der Erhöhung der Kategorie- und Richtwertmieten im Jahr 2022, die Ausweitung des Corona-Pflegebonus auf weitere Gruppen wie Sanitäter:innen und Reinigungspersonal in Krankenanstalten und die Finanzierung eines Beschäftigungsprojekts für langzeitarbeitslose Menschen mit 40.000 geförderten Arbeitsplätzen gefordert. Auch die Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz beim Ausbau erneuerbarer Energieträger, die Sicherung des Slowenistikstudiums und des Instituts für Slawistik an der Universität Klagenfurt sowie die Errichtung einer Wetter-Messstation der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) waren Gegenstand von Bürgeranliegen.
Die FPÖ nutzte die Debatte dazu, um der Forderung nach einem aktiven Wolfsmanagement und einer „Entnahme von Problemwölfen“ mit einem Entschließungsantrag Nachdruck zu verleihen. Während sich der Wolf dem Menschen immer weiter nähere, verharre die türkis-grüne Regierung in Untätigkeit, kritisierte Abgeordneter Gerald Hauser. Auch mehrere ÖVP-Abgeordnete sprachen sich für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich durch Abschüsse aus. Herdenschutz sei auf vielen Almen nicht möglich, gaben sie zu bedenken. Der FPÖ-Antrag fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit. Es brauche ein Wolfsmanagement, hielt Grün-Abgeordneter Hermann Weratschnig dazu fest, Angst- und Panikmache seien aber abzulehnen. Seine Parteikollegin Astrid Rössler wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück und plädierte für breitere Lösungsansätze.
SPÖ-Abgeordneter Andreas Kollross und seine Fraktionskolleg:innen bedauerten, dass einzelne Bürgeranliegen nicht in den zuständigen Fachausschüssen weiter diskutiert werden. Als Beispiele nannten sie etwa den Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Raum Zwettl oder die „Aktion 40.000“. Auch den NEOS ist es ein Dorn ein Auge, dass Petitionen nur sehr selten Fachausschüssen zugewiesen werden. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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