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Nationalrat: Einstimmigkeit für Reform zur psychiatrischen Unterbringung

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Debatte über Tourismusbericht 2021, Liberalisierung bei Creeping-in von Aktionär:innen

Wien (PK) – Für eine umfassende Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung haben die Abgeordneten im Nationalrat einstimmig grünes Licht gegeben. Das Paket wurde aufgrund von Ergebnissen einer Sonderkommission, einer Studie sowie einer Arbeitsgruppe geschnürt. Die Kommission war eingerichtet worden, nachdem im Jahr 2016 ein geistig verwirrter, obdachloser Mann am Brunnenmarkt in Wien ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen hatte.

Zur Debatte stand im Plenum auch der Tourismusbericht 2021, den die Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis nahmen. Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ, mit dem die Fraktion Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung für Tourismusbetriebe fordert, blieb in der Minderheit. Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler, die künftig für die Tourismusagenden zuständig sein wird, berichtete im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen wie etwa Arbeitskräftemangel am touristischen Arbeitsmarkt von einem Vorhaben über den Sommer, Ideen und Umsetzbarkeiten dazu in mehreren Runden diskutieren zu wollen, um im September bei einem geplanten Arbeitsmarktgipfel über Resultate und Maßnahmen sprechen zu können.

Mit einem mehrheitlichen Beschluss werden außerdem die gesetzlichen Bestimmungen zum sogenannten Creeping-in von Aktionär:innen teilweise liberalisiert und für die Praxis besser handhabbar gemacht.

Reform zur psychiatrischen Unterbringung

Mit dem umfassenden Änderungspaket zur psychiatrischen Unterbringung soll etwa klargestellt werden, welche Aufgaben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die einweisende Ärztin oder Arzt und die Fachärztin oder der Facharzt der psychiatrischen Abteilung im Rahmen der Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung in der psychiatrischen Versorgung haben. Außerdem soll der Kreis der Ärzt:innen erweitert werden, die eine Einweisung in die Psychiatrie veranlassen können. Datenschutzrechtliche Klarstellungen sollen zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Stellen beitragen, die mit psychisch kranken Personen mit Selbst- und Fremdgefährdungspotential zu tun haben, wie Justizministerin Alma Zadić erläuterte. So soll sich etwa die Ärztin oder der Arzt im Zuge der Aufhebung der Unterbringung um eine angemessene weitere soziale und psychiatrische Betreuung bemühen können, wenn er oder sie das für erforderlich hält.

Ein Anliegen der Reform ist außerdem, das Unterbringungsgesetz mit den Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Einklang zu bringen, so Zadić. Künftig soll weniger über die Patient:innen, sondern mehr mit ihnen gesprochen werden. Ein weiterer Abschnitt sieht Sonderregeln für Minderjährige vor, womit der Kritik Rechnung getragen werden soll, dass es sich bei der Materie um ein reines „Erwachsenenpsychiatriegesetz“ handle, so die Ministerin.

Mit einem mitbeschlossenen Abänderungsantrag wurden dazu Inkrafttretensdaten im Jahr 2023 vorgesehen. Zum einen sollen insbesondere in der Psychiatrie, bei der Polizei, bei der Patientenanwaltschaft und in der Justiz Anwender:innen auf die Änderungen vorbereitet werden können. Zum anderen müssen den Erläuterungen zufolge erst die technischen Voraussetzungen für das Einsichtsrecht der psychiatrischen Abteilungen in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis geschaffen werden.

Einig waren sich mit Agnes Sirkka Prammer (Grüne), Corinna Scharzenberger (ÖVP), Selma Yildirim (SPÖ), Harald Stefan (FPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) Redner:innen aller Fraktionen, dass nunmehr wichtige Verbesserungen in der Kommunikation bzw. in der Vernetzung der Stellen zur psychiatrischen Unterbringung vorgenommen werden. Prammer ergänzte, dass das Gesetz sicherstellen soll, die Sicherheit sowie die Situation psychisch kranker Menschen zu verbessern. Auch der Ärztemangel spiele bei diesem Thema eine Rolle, so Scharzenberger, die unter anderem die künftige Ermächtigungsmöglichkeit für Ärzt:innen hervorhob. Yildirim erinnerte in dem Zusammenhang außerdem daran, dass es hoch an der Zeit sei, in der psychologischen Versorgung in Österreich für Verbesserungen zu sorgen. Margreiter sieht jedenfalls mit der Reform den Rechtsschutz für Unterzubringende weiter ausgebaut und nahm die Debatte zum Anlass, auf ihm zufolge mangelnde Standards im Maßnahmenvollzug hinzuweisen. Stefan thematisierte zu der Tat am Brunnenmarkt, dass sich der Täter illegal in Österreich aufgehalten habe und nicht abgeschoben worden sei, obwohl er schon zuvor kriminell gewesen sei.

Creeping-in von Aktionär:innen

Mit der Übernahmegesetz-Novelle 2022 werden die gesetzlichen Bestimmungen zum sogenannten Creeping-in von Aktionär:innen – also dem weiteren Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung -teilweise liberalisiert und für die Praxis besser handhabbar gemacht. Damit soll etwa die Angebotspflicht künftig erst ab einem Hinzuerwerb von drei und nicht wie bisher ab zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Um die österreichische Rechtslage in Einklang mit einem EuGH-Urteil zu bringen, soll darüber hinaus gegen Entscheidungen der Übernahmekommission künftig Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erhoben werden können.

Kritisch äußerte sich etwa Christian Drobits seitens der SPÖ, der durch die neuen Bestimmungen zum Creeping-in eine Liberalisierung für Großaktionär:innen und ein Schlechterstellung von Minderheitsaktionär:innen ortet. Johannes Margreiter (NEOS) meinte demgegenüber, das Übernahmegesetz diene hauptsächlich dem Schutz von Minderheitsaktionär:innen, etwa hinsichtlich Informationen und Transparenz. Die Schwelle beim Creeping-in von 2 auf 3 Prozent anzuheben, scheine ihm vertretbar. Ebenso wie Klaus Fürlinger (ÖVP) warf er auf, dass Mehrheitsaktionär:innen auch ein entsprechend größeres Risiko zu tragen haben. Elisabeth Götze (Grüne) betonte, der Schutz der Kleinaktionär:innen sei ihr wichtig. Österreich habe aber im internationalen Vergleich sehr restriktive Regelungen, daher werden die Grenzen beim Creeping-in geringfügig ausgeweitet.

Tourismusbericht 2021

Schließlich nahmen die Abgeordneten nach einer ausführlichen Debatte den Tourismusbericht für das Jahr 2021 einhellig zur Kenntnis. Nach dem ersten Corona-Krisenjahr 2020 war auch das Jahr 2021 für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Reise- und Veranstaltungsbranche aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie mit Herausforderungen verbunden. So gab es etwa im Jahresvergleich nochmals um 18,7% weniger Nächtigungen und um 11,5% weniger Ankünfte. Zurückzuführen sei das auch darauf, dass es 2021 in Österreich wesentlich mehr Lockdown-Monate gegeben habe als im Jahr 2020.

Mit knapp 50 Millionen Nächtigungen von Gästen aus dem Ausland reduzierte sich dem Bericht zufolge in Österreich vor allem das internationale Segment im Tourismus im Vergleich zu 2019 deutlich, nämlich um 55,7%. Dafür hat der Inlandstourismus infolge der Pandemie an Bedeutung gewonnen. Vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2021 Österreichs entfielen 4,1% oder 16,6 Mrd. € auf den Tourismus, der von der Corona-Pandemie besonders getroffen wurde. 2019 lag der BIP-Anteil noch bei 7,6% oder mehr als 30,3 Mrd. €. Darüber hinaus gab bzw. gibt es mit 9.955 offenen Stellen einen Arbeitskräftemangel im Tourismus, wird im Bericht unter anderem hervorgehoben. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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