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Nationalrat: Gabriela Schwarz folgt Werner Amon als Mitglied der Volksanwaltschaft nach

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Neuer Wahlmodus für Rechnungshofspitze endgültig fixiert, vier Fachausschüsse können auch im Sommer tagen

Wien (PK) – Die Volksanwaltschaft ist nach dem Wechsel von Volksanwalt Werner Amon in die steirische Landesregierung wieder komplett. Der Nationalrat wählte heute auf Basis eines Vorschlags des Hauptausschusses ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz mit breiter Mehrheit zu dessen Nachfolgerin. Schwarz gehört dem Nationalrat seit 2017 an, zuvor war sie als ORF-Journalistin tätig. Die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwaltschaft läuft noch bis Mitte 2025, komplettiert wird das Trio durch die bereits seit 2019 amtierenden Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz. Die Wahl erfolgte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.

Das Vorschlagsrecht für das neue Mitglied der Volksanwaltschaft hatte die ÖVP. Abgeordnete Martina Diesner-Wais streute ihrer Fraktionskollegin Schwarz in diesem Sinn Rosen. Schwarz sei als Quereinsteigerin in die Politik gekommen und für die Position „bestens geeignet“, betonte sie. Die neue Volksanwältin zeichne sich durch „Güte und Herz“ aus, das zeige auch ihre Freiwilligenarbeit im Bereich der Krisenintervention. Auch Engagement für Menschenrechte habe Schwarz mit ihrem Einsatz für eine diskriminierungsfreie Blutspende und für ein Verbot der Konversionstherapie unter Beweis gestellt.

Auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer zeigte sich überzeugt, dass Schwarz eine gute Volksanwältin sein wird. Für diese Position brauche es eigenständiges Denken, Unbeirrbarkeit und Hartnäckigkeit, auch seien immer wieder unangenehme Dinge anzusprechen, gab Maurer zu bedenken. Sie traue Schwarz das zu, diese bringe die notwendige Unabhängigkeit mit. Außerdem wertete es Maurer ausdrücklich als positiv, dass wieder eine Frau in die Volksanwaltschaft einzieht.

Kritisch äußerte sich Maurer allerdings zum Bestellmodus für Volksanwält:innen an sich und teilte in diesem Zusammenhang die Bedenken von NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper. „Ich glaube auch, dass es gut wäre, den Modus zu ändern“, sagte sie. Schließlich sei die Volksanwaltschaft die zentrale Menschenrechtsstelle in Österreich und ihre Unabhängigkeit daher besonders bedeutsam.

Mit dem „völlig intransparenten Bestellmodus“ begründete Krisper auch die Ablehnung von Schwarz durch ihre Fraktion. Die Entscheidung für Schwarz sei „hinter verschlossenen Türen“ gefallen, es habe weder eine öffentliche Ausschreibung noch eine Suche nach der besten Kandidatin bzw. dem besten Kandidaten gegeben, beklagte sie. Damit habe die ÖVP – unabhängig von dem ihr zustehenden Vorschlagsrecht -den für die Volksanwaltschaft wichtigen Grundsatz der Unabhängigkeit missachtet. Diese Art der Bestellung werde auch international kritisch gesehen und schade der öffentlichen Wahrnehmung der Volksanwaltschaft.

ÖVP-Abgeordnete Diesner-Wais hielt dem entgegen, dass der in Österreich geltende Bestellmodus für die Volksanwaltschaft auch in anderen Ländern Usus sei. Die drei mandatsstärksten Parteien im Parlament hätten nun einmal das Recht, einen Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin nominieren.

Seitens der SPÖ ersuchte Abgeordneter Rudolf Silvan Schwarz, ihr Wissen und ihre Kraft den Bürger:innen unparteiisch zur Verfügung zu stellen. Die SPÖ unterstütze den Vorschlag der ÖVP, betonte er. Ausdrücklich lobte Silvan auch den scheidenden Volksanwalt Werner Amon: Dieser habe bewiesen, dass auch ein ehemaliger ÖVP-Generalsekretär ein unabhängiger Volksanwalt sein könne. Auch Maurer und Diesner-Wais bedankten sich bei Amon. Niemand zu Wort meldete sich namens der FPÖ.

Wahl der Rechnungshofspitze mit Zweidrittelmehrheit

Endgültig grünes Licht gab der Nationalrat außerdem für ergänzende Gesetzesänderungen zur gestern verabschiedeten Parteiengesetz-Novelle. Konkret geht es dabei um die künftige Wahl der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten mit Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, wobei der Wahl eine Ausschreibung sowie ein medienöffentliches Hearing im Hauptausschuss vorangehen soll. Zudem werden Bund, Länder und Gemeinden verfassungsgesetzlich dazu verpflichtet, alle ab Jänner 2023 in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten und Umfragen zu veröffentlichen, wenn dem nicht besondere Gründe der Amtsverschwiegenheit wie Datenschutz oder Urheberrechte entgegenstehen. Auch die Möglichkeit der Parlamentsklubs, den Rechnungshof mit Sonderprüfungen zu beauftragen, wird mit dem aus einer Änderung der Bundesverfassung und einer Geschäftsordnungs-Novelle bestehenden Gesetzespaket erweitert. Basis für den – mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gefassten -Beschluss bildete ein Antrag der SPÖ, wobei die Diskussion darüber bereits gestern im Rahmen der Zweiten Lesung abgehalten wurde (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 845/2022).

Zwei Fristsetzungen und vier Permanenterklärungen

Am Ende des Sitzungstags stimmte der Nationalrat noch über zwei Fristsetzungsanträge der Koalitionsparteien ab, die beide angenommen wurden. Demnach ist der Innenausschuss angehalten, die Vorberatungen über eine erst heute eingebrachte Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (2719/A) bis zum 12. Juli abzuschließen. Dabei geht es um weitere Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, wobei ÖVP und Grüne konkret vorschlagen, Anträge auf Erteilung eines einschlägigen Aufenthaltstitels auch im Inland zuzulassen, sofern die Einreise nach Österreich rechtmäßig erfolgt ist. Zum anderen wollen die Koalitionsparteien das Kinderbetreuungsgeldgesetz ändern (2718/A), um Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu dieser Familienleistung zu eröffnen. Diesfalls wurde dem Familienausschuss eine Frist zur Vorberatung bis 11. Juli gesetzt. Durch die Fristsetzungen ist sichergestellt, dass beide Initiativen auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung kommen, unabhängig davon, ob dieser wie geplant erst am 21. September oder bereits davor in Form einer Sondersitzung zusammentritt.

Um Ausschussberatungen auch in der tagungsfreien Zeit zwischen 12. Juli und 13. September zu ermöglichen, haben die Abgeordneten vier Ausschüsse für permanent erklärt. Das betrifft neben dem Innenausschuss und dem Familienausschuss auch den Wirtschaftsausschuss und den Gesundheitsausschuss. Der Beschluss fiel einstimmig, auch für die planmäßige Beendigung der ordentlichen Tagung 2021/22 mit 11. Juli sprach sich der Nationalrat einhellig aus.

Das letzte Wort in der Sitzung hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka. Er bedanke sich nicht die für emotionalen Entgleisungen, die Untergriffe und die Verletzungen der Würde des Hauses, meinte er launig, er bedanke sich aber für das Bemühen, immer wieder einstimmige Beschlüsse herbeizuführen und Lösungen zu suchen. Es sei wichtig, die Gesprächsbasis in der Politik aufrechtzuerhalten und auch immer wieder miteinander lachen zu können. Jeder Politiker und jede Politikerin sei angehalten, darauf zu achten, welches Bild man abgebe. Abschließend versicherte Sobotka: „Wir gehen nicht auf Urlaub, wir sind 365 Tage im Jahr für die Bevölkerung ansprechbar“. (Schluss Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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Pressedienst der Parlamentsdirektion
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