Linz (OTS) – Eine Kellnerin war geringfügig angemeldet, obwohl sie Vollzeit gearbeitet hatte. Ein Arbeiter bekam nur für 15 Stunden bezahlt, obwohl er 40 Stunden pro Woche geleistet hatte. Nur zwei von vielen Beispielen, wie mit Beschäftigten in der Gastronomie umgegangen wird. „Kein Wunder, dass viele aus der Branche flüchten, wenn die Arbeitgeber jeglichen Respekt vor ihren Beschäftigten vermissen lassen“, beklagt AK-Präsident Andreas Stangl und fordert einen anständigen Umgang der Wirte und Hoteliers mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. „Sie sollen sich ein Vorbild an den guten Arbeitgebern in der Branche nehmen. Dann werden sie auch wieder Personal finden“, so Stangl.
Obwohl nur drei Prozent der Beschäftigten in Oberösterreich in der Gastronomie arbeiten, betreffen 15 Prozent aller arbeitsrechtlichen Beratungen in der AK Oberösterreich Beschäftigte aus dieser Branche. „Das zeigt, dass Arbeitsrechtsverstöße in der Gastronomie vielfach auf der Tagesordnung stehen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Zu den ohnehin schon problematischen Zuständen in der Branche, wie etwa unattraktiven Arbeitszeiten, schlechten Arbeitsbedingungen und niedriger Bezahlung, kommen auch noch falsche Einstufungen, mangelhafte Abrechnungen und systematische Unterentlohnung. So auch bei einer Kellnerin aus Linz. Die Frau war für ein knappes Monat in einem Gastronomiebetrieb beschäftigt und hatte in dieser Zeit stets Vollzeit gearbeitet. Ihr Arbeitgeber hatte sie jedoch nur für zwei Wochen und geringfügig angemeldet. Dafür hatte er ihr 420 Euro netto überwiesen.
Die Arbeitnehmerin konnte anhand von WhatsApp-Verläufen, Fotos von ihren Tätigkeiten und Zeugenaussagen beweisen, dass sie falsch angemeldet und unterbezahlt worden war. Mithilfe der AK Linz bekam sie 2.200 Euro brutto nachbezahlt.
Nicht viel besser erging es einem Arbeiter, der acht Monate lang bei einem Linzer Gastronomiebetrieb in der Küche, im Service und als Zusteller tätig war. Auch er hatte Vollzeit gearbeitet, wurde aber nur auf Teilzeitbasis abgerechnet. Und selbst die abgerechneten Beträge wurden nicht vollständig ausbezahlt. Die AK ging für ihn vor Gericht und erstritt für ihn rund 7.000 Euro netto.
„Wenn die Beschäftigten in einer ohnehin schon schlecht zahlenden Branche wie der Gastronomie dann auch noch um ihre Ansprüche geprellt werden, darf man sich nicht wundern, wenn dort immer weniger Menschen arbeiten wollen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Vor allem junge Menschen flüchten oft rasch aus der Gastronomie:
Zwar beginnen viele Jugendliche eine Lehre, aber es gibt keine andere Branche mit einer höheren Lehrabbruchsquote. Fast 45 Prozent der Lehrlinge zur Restaurantfachfrau bzw. zum Restaurantfachmann schließen die Ausbildung nicht ab. „Hier wird viel Fachkräftepotenzial vergeudet. Anstatt zu jammern, sollten die Wirte ihre Lehrlinge ordentlich ausbilden und ihnen Perspektiven für einen Verbleib in der Branche bieten“, fordert der AK-Präsident.
Um die Qualität in der dualen Lehrausbildung zu sichern, muss auch die Lehrstellenförderung gezielter gestaltet werden: Weg vom Gießkannenprinzip hin zur Förderung von Betrieben, die sozial benachteiligten Jugendlichen eine Chance geben, niedrige Lehrabbruchsquoten haben und qualitätsvoll ausbilden. Zudem soll das AMS keine Arbeitsuchenden in Betriebe mit systematischen Arbeitsrechtsverletzungen oder Anzeigen beim Arbeitsinspektorat vermitteln dürfen.
Eine Grafik zu den Lehrabbruchsquoten in Gastronomie und Hotellerie finden Sie unter
[https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/grafiken/Grafik-_Lehrab
bruch_in_der_Gastronomie.html]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/grafiken/Grafik-_Lehrab
bruch_in_der_Gastronomie.html)
Arbeiterkammer Oberösterreich
Isabell Falkner
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