Wien (OTS) – 1991 wurde der Grün-Alternative Verein zur Unterstützungen von Bürger:inneninitiativen (BIV) mit der Absicht gegründet, einen Beitrag dazu zu leisten, dass Rechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern von den Betroffenen auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Da die Durchsetzung von Rechten oft nicht nur Durchhaltevermögen, sondern vor allem auch Geld kostet, lag es auf der Hand, einen Topf zu schaffen, der hier finanziell unterstützen kann. Und so kam es dann auch: Die Grünen Mandatar:innen auf Bundesebene erlegten sich die Selbstverpflichtung auf, einen Prozentsatz Ihrer Abgeordnetengehälter an den BIV abzuliefern.
„Für grüne Politik ist der Kontakt zur Basis essenziell. Der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitativen ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der oft abstrakten gesetzgeberischen Arbeit auf der einen und den konkreten Problemstellungen im Leben der Menschen auf der anderen Seite. Ich freue mich sehr, dass der BIV nun bereits seit mehr als 30 Jahren besteht und zahlreiche Initiativen im Bereich Umweltschutz, Menschenrechte und Grundrechte unterstützen konnte“, sagt Lukas Hammer, Abgeordneter zum Nationalrat und Vorstandsvorsitzender des BIV, und ergänzt: „Mein Dank gilt allen, die sich im BIV engagieren und vor allem all jenen Menschen, die sich für ihre Anliegen engagieren und unter großem persönlichen Aufwand für ihre Rechte einstehen.“
Nach seinen aktuellen Statuten unterstützt der BIV auf Antrag Einzelpersonen, Bürger:inneninitiativen und Umweltorganisationen, die gegen Missstände in den Bereichen Umweltschutz und Menschenrechte ankämpfen. Die Förderrichtlinien legen einen Schwerpunkt auf Fälle mit gesamtösterreichischer Bedeutung. Als besonders förderungswürdig gelten Fälle, die die Chance mit sich bringen, im Wege von progressiven Gerichtsentscheidungen zur Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens zu kommen, so geschehen etwa bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren im Bereich des Ehe- und Familienrechts oder der Anerkennung des dritten Geschlechts. Im Umweltbereich finden sich etwa das Kohlekraftwerk Voitsberg, das (Wasser-) Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm, die 3. Piste am Flughafen Wien oder die Lobauautobahn auf der Liste neben vielen weiteren kontrovers diskutierten Projekten, wie Abfalldeponien, Müllverbrennungsanlagen, aber auch bestimmte Industrieanlagen, die auf Technologien mit nicht einschätzbarem Risiko basieren. Vielen dieser Projekte konnten „die Giftzähne gezogen werden“, in dem strengere Umweltauflagen oder Projektmodifikationen erzwungen wurden. Andere konnten erfolgreich verhindert werden. Im Grundrechtsbereich konnten im Wege von Gerichtsentscheidungen oft Gesetzesänderungen bewirkt werden: So kam es auf BIV-Initiative etwa zu einer Änderung der Regionalradiogesetzes und zur Möglichkeit, dass alle Wehrpflichtigen statt dem Militärdienst den Zivildienst wählen können. Ein Nutzen für den Parlamentarismus selbst liegt darin, dass durch zusätzliche Einblicke in die Situation von Betroffenen der Blick für die Auswirkungen von Gesetzen in ganz konkreten Fällen und spezifische Konstellationen geschärft wird. Das trägt dazu bei, den Gesetzgebungsprozess zu verbessern.
Vergangen Montag, am 4. Juli., fand eine coronabedingt verspätete Festveranstaltung zur Feier des 30jährigen Bestehens des BIV statt. Daran nahmen etwa 70 Personen aus Politik und Zivilgesellschaft teil. In einem Fachbeitrag gab etwa Rechtsanwältin Michaela Krömer Einblick in den aktuellen Stand zum Thema Klimaklagen. Die Klimaschutzaktivistin und Sprecherin des Jugendrats, Lena Schilling, sprach zur Rolle von Bewegungen der Zivilgesellschaft im Umwelt- und Klimaschutz. Darüber hinaus feierte ein Film zu den Highlights aus 30 Jahre BIV seine Premiere. „Der BIV wird auch in Zukunft gebraucht werden. Das sehen wir an der weiterhin starken Nachfrage nach Unterstützung für diverse Projekte im Umwelt- und Menschenrechtsbereich“, sagt Fritz Kroiss, Geschäftsführer des BIV.
Den Film zu 30 Jahre BIV gibt es hier zu sehen:
https://youtu.be/iYOr2G5-1m4
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