Handelsgericht Wien wies Kickls Klage wegen Ehrenbeleidigung ab. Falstaff-Herausgeber Rosam und Jurist Noll begrüßen „Sieg für die Meinungsfreiheit“.
Wien (OTS/LCG) – Der FPÖ-Chef Herbert Kickl klagte den PR-Berater und Falstaff-Herausgeber Wolfgang M. Rosam wegen Ehrenbeleidigung und verlor nun den Prozess. Kickls Klage wurde vom Handelsgericht Wien abgewiesen.
Die Aufregung war groß und Kickl berief sogar extra eine Pressekonferenz ein, um zu beweisen, dass er weder gegen Covid-19 geimpft noch genesen war. Rosam gab nämlich in einer TV-Sendung das Gerücht wieder, Kickl sei geimpft. Allerdings distanzierte sich Rosam von diesem Gerücht, indem er sagte: „Böse Zungen behaupten – und ich sage jetzt nicht, dass das so ist –, Kickl wäre geimpft…“
Darüber echauffierte sich der FPÖ-Parteichef dermaßen, dass er Rosam wegen Ehrenbeleidigung klagte. Nun wies das Wiener Handelsgericht die Klage ab.
Politiker müssen sich das gefallen lassen; noch dazu wo dieses Gerücht im Konjunktiv wiedergegeben wurde und sich der Beklagte selbst nicht damit identifizierte – heißt es sinngemäß in der Klagsabweisung.
Für Rosam und seinen Rechtsanwalt Alfred Noll ist das ein „Sieg über die Meinungsfreiheit“.
„Wenn man Derartiges in einer politischen TV-Analyse nicht mehr sagen dürfte und Politiker das jederzeit einklagen könnten, hörte sich jeder öffentliche und journalistische politische Diskurs auf“, sagt Rosam.
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