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Zivil-Prozess gegen Dr. L: Spricht Gericht den vier Kindern Rekord-Schmerzensgeld zu?

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Errechneter Schadenersatz liegt zwischen 280.000 und 420.000 EUR pro Opfer. Gutachten beschreiben Folter und schwere Traumatisierungen.

Graz, Hartberg (OTS) – Es war einer der spektakulärsten Strafprozesse der letzten Jahre. Jener gegen den oststeirischen Arzt und Bruder eines ÖVP-Politikers. Die Vorwürfe seiner vier erwachsenen Kinder, die damals eine entsetzliche Kindheit hatten, sind schockierend. Dr. L soll seinen Penis durchnagelt und hat sich einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt, den eine Tochter dann entfernen musste. Er hat immer wieder mit Selbstmord gedroht und diesen auch simuliert. Weitere Vorwürfe lauten auf Induzierung von Medikamentenabhängigkeit und Psychoterror, die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Im ersten Prozess wurde der prominente Arzt freigesprochen. Erst als die öffentliche Empörung explodierte, wurde der Prozess um den Promi-Arzt wiederholt. Auch hier kam der Arzt erstaunlich glimpflich davon: das Urteil lautete auf 7.200 EUR Strafe sowie vier Monate bedingte Haft.

So hohe Schmerzensgeldzahlungen selten in Österreich
Dr. Ls vier Kinder klagten dann ihren Vater auf eine Schmerzensgeldzahlung. Ein beigezogener Gerichtspsychiater erstellte umfassende Gutachten über die Traumafolgen für die betroffenen Kinder. Aus diesen ergeben sich nun Schmerzensgeldzahlungen von 280.000 bis 420.000 EUR – eine Summe, die in Österreich noch kaum zugesprochen wurde.

Die Gutachten im O-Ton:
Der Gutachter führen als Begründung u.a. an:
– “Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Spät-und Dauerfolgen zu rechnen, da die soziale Phobie und auch die posttraumatische Belastungsstörung bereits seit längerem besteht und durch die gegebene Medikation nicht ausreichend behandelt werden kann. Die Spät- und Dauerfolgen schließen einerseits die emotionale Instabilität aufgrund der Flash-back Erlebnisse als auch die depressive Verstimmung mit ein.”
-“Das Anbieten von Zigaretten und Motivierung zum Alkoholkonsum stellt eine schwere Verfehlung der emotionalen Entwicklung dar und zeigt deutlich auf, inwiefern der erziehungsberechtigte Vater die Bedürfnisse des Kindes missachtet hat.”
-“Die Situation mit dem Schraubenzieher kann als schwer traumatisch angesehen werden und als Grundlage für die posttraumatische Belastungsstörung gelten, da S. (eine Tochter, Anm.) berechtigte Sorge um die Unversehrtheit des Vaters hatte, der sie ja ernähren und schützen sollte und sie sich nicht sicher sein konnte, ob dieser Schraubenzieher nicht auch noch sonst wo stecken würde bzw. ob der Vater dies überleben würde.” (Anm: Dr. L. animierte seine Kleinkinder zum Konsum von Bier und filmte diese, wie sie wankend durch die Küche torkelten: [https://vimeo.com/user95337200] (https://vimeo.com/user95337200) )

Kein Zweifel an Glaubwürdigkeit der Kinder
Für den renommierten Gutachter bestand kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Kinder. Es bestünde eine “Kongruenz der Aussagen unabhängig voneinander”. Und: “Die Behauptungen und aktuellen Lebensbeschwerden müssen als real eingestuft werden”.

Schmerzensgeld kann zerstörte Leben nicht wiederbringen
Für den Rechtsanwalt Mag. Dino Mulalic, der mit der Vorarlberger RA-Kanzlei Vogl die Kinder vertritt, könnte das Urteil ein Meilenstein in der österr. Rechtsprechung werden: “Erstmals werden die Traumafolgestörungen aufgrund psychischer Folter bei der Bemessung der Schmerzensgeldansprüche ausreichend gewürdigt. Wir erwarten uns jetzt jedenfalls, dass das Grazer Gericht bei der Höhe der Entschädigung dem Gutachten weitgehend folgen wird. Damit würden die Kinder zumindest auf diese Art eine Anerkennung für ihre Leiden bekommen, was durch das außerordentlich milde Urteil im Strafprozess ausgeblieben ist. Ihre schwer beschädigte Kindheit und die lebenslangen Folgeleiden können ohnehin nicht mehr behoben werden”. Die ganze Geschichte vom Fall des Dr.L.:
[https://www.addendum.org/fall-lopatka/]
(https://www.addendum.org/fall-lopatka/)

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, [email protected]

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