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Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen mit hohem Energiebedarf passieren Länderkammer

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Einstimmigkeit für Novelle zum E-Government-Gesetz und Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Wien (PK) – Die Abgeordneten zum Bundesrat erteilten in ihrer heutigen Sitzung den Energiekostenzuschüssen für Unternehmen sowie einer damit in Zusammenhang stehenden Änderung des COVID-19-Förderprüfgesetzes ihre mehrheitliche Zustimmung. Einstimmigkeit erzielte eine Novelle zum E-Government-Gesetz, die Neuerungen beim Identitätsmanagement im Zentralen Melderegister bringen soll sowie eine Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes. Keinen Einspruch der Länderkammer gab es auch für den Entfall der finanziellen Begrenzung des Krisenbewältigungsfonds im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz.

Förderungen für energieintensive Betriebe

Zur Absicherung der Liquidität von Unternehmen mit hohem Energiebedarf wollen ÖVP und Grüne Wirtschaftsminister Martin Kocher eine Ermächtigung für Vorbelastungen geben. In Abstimmung mit dem Finanzministerium kann das Ressort bis zu 450 Mio. € für Zuschüsse an energieintensive Betriebe bereitstellen. Damit würden gewisse Mehraufwendungen für Energie (Treibstoff, Strom und Gas) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Gelten soll die Regelung bis Ende 2023, wobei entsprechende Förderanträge an die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) bis Ende 2022 gestellt werden müssen.

Mehrheitlich beschlossen wurde auch ein mit der Materie in Zusammenhang stehender Antrag auf Änderung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes.

SPÖ bemängelt fehlende Klarheit und Transparenz

Die burgenländische SPÖ-Bundesrätin Sandra Gredenitsch hielt die Intention der Novelle für grundsätzlich unterstützenswert, bemängelte jedoch die aus ihrer Sicht fehlende Klarheit und Transparenz. Es würden Millionen an Mitteln ohne Kontrolle fließen und vieles an den Regelungen sei noch offen. Man wisse beispielsweise nicht, um wie viele Unternehmen es sich handeln würde, da die Bundesregierung das dazu notwendige Datenmaterial erst einhole. Auch die Frage einer etwaigen Aufstockung der Zuschüsse sei noch nicht beantwortet, so Gerdenitsch. Berichtspflichten etwa des zuständigen Bundesministers oder der AWS seien ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem würde Österreich mit diesem Gesetz auch Unternehmen unterstützen, die an der Teuerungskrise verdienen, während andere Länder deren Übergewinne abschöpfen. Anstatt der Ursachen der Teuerung würden laut Gredenitsch wieder nur Symptome bekämpft und eine Weitergabe der Förderungen an die Konsument:innen sei nirgends festgeschrieben.

ÖVP: Auch KMUs profitieren

Das Gesetz sei klar geregelt, widersprach Isabella Kaltenegger (ÖVP/St). Energieintensive Unternehmen seien jene Betriebe, deren Ausgaben für Energie 3% des Produktionswertes überschreiten. Dies betreffe auch viele kleine und mittelständische Unternehmen. Im Bereich der Treibstoffe seien die Zuschüsse bei 400.000 € gedeckelt, um so viele Unternehmen wie möglich fördern zu können. Es sei wichtig die betroffenen Unternehmen bei den derzeitigen Energiekosten zu unterstützen, da viele von ihnen bereits eine Reduktion ihrer Produktion in Erwägung zögen, was fatale Folgen für die unterschiedlichsten Bereiche hätte, wie Kaltenegger ausführte. Langfristig gesehen würde nur die Klimawende und ein Ausstieg aus russischem Gas eine wirkliche Lösung bringen, wozu man auf alle verfügbaren Energiequellen zurückgreifen müsse. Hier gebe es auch ungenutzte Ressourcen, wie Kaltenegger mit Verweis auf das seit 2013 „in der Pipeline“ befindliche Projekt des Pumpspeicherkraftwerkes auf der Koralm anmerkte.

FPÖ kritisiert Sanktionspolitik gegen Russland als Ursache der Teuerung

Michael Bernard (FPÖ/N) attestierte ein generelles Versagen der Koalition in Sachen Wirtschaftspolitik, was verheerende Auswirkungen auf die heimischen Betriebe habe. Als besonders destruktiv erachtete er das von der Bundesregierung mitgetragene Sanktionsregime der EU gegen Russland, was von Seiten der Grünen noch durch eine „ideologisch geprägte Klima-Hysterie“ befeuert werde. Die Sanktionen schadeten lediglich nur der Bevölkerung in der EU, während Russland einen signifikanten Budgetüberschuss verzeichne. Den vorliegenden Antrag erachtete Bernard für prinzipiell positiv, merkte jedoch an, dass die Bundesregierung sich nur das „eigene Knie operiere, in das sie vorher geschossen“ habe. Ansonsten werde nichts Wesentliches gegen die Teuerung unternommen, wie er mit Verweis auf einen fehlenden Preisdeckel bei Energie- und Treibstoffpreisen feststellte. Alle dahingehenden Anträge seiner Fraktion seien bisher abgelehnt worden, wie Bernard bemängelte.

Grüne: Förderungen bringen auch Verantwortung für Unternehmen mit sich

Als „ermüdende Wahlkampfrethorik“ und eine „Chuzpe“ kategorisierte Adi Gross (Grüne/V) das Abstreiten der bisher von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen gegen die Teuerung. Nun debattiere man ein weiteres Mal über die Abfederung der hohen Energiekosten, was „bestimmt nicht das letzte Mal sein werde“, wie Gross bedauerte. Die Zuschüsse beschränkten sich nicht auf Großbetriebe, sondern auch viele KMUs würden davon profitieren, wie etwa Hotels mit Wellnessanlagen. Das habe auch eine preisdämpfenden Effekt auf die von den Unternehmen angebotenen Produkte und Dienstleistungen, was den Bürger:innen zugutekommen werde. Die Förderungen brächten aber auch eine Verantwortung mit sich. Da es auf Dauer „weder klug noch möglich“ sei, jede Energiepreissteigerung abzufangen, müssten kurzfristige Hilfen auch von langfristigen Bemühungen der Unternehmen, aus fossilen Energien auszusteigen, begleitet werden. Aufgrund weiterer Preissteigerungen stehe Österreich ein schwieriges Winterhalbjahr bevor. Gross plädierte für eine offene und konstruktive Debatte um geeignete Gegenmaßnahmen und regte an, die Übergewinne von Energiekonzernen abzuschöpfen, um von der Teuerung besonders betroffene Menschen und Betriebe damit zu unterstützen. Kritisch wandte sich Gross an die Wirtschaftskammer Österreich und deren Präsidenten, dessen jüngste Aussagen zu den Russland-Sanktionen er als „außenpolitisch schädlich“ bezeichnete.

Änderungen im E-Government-Gesetz

Neuerungen beim Identitätsmanagement im Zentralen Melderegister bringt eine einhellig beschlossene Novelle zum E-Government-Gesetz (E-GovG). Das E-GovG und die Ergänzungsregisterverordnung sehen für die Anwendung des Gesetzes ein Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) vor, die nicht im Zentralen Melderegister eingetragen sind, sowie ein Ergänzungsregister für nicht natürliche Personen bzw. für „sonstige Betroffene“, die weder im Firmenbuch noch im Vereinsregister eingetragen sind (ERsB). Die Einträge in das Register sollen nun eine neue Systematik erhalten und die datenschutzrechtliche Verantwortung neu geregelt werden. Unternehmen, die steuerpflichtig sind (das umfasst auch natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind) werden demnach nicht mehr in das öffentlich einsehbare ERsB eingetragen. Sie sollen vielmehr von den Finanzbehörden direkt an das Unternehmensregister (URV), das nur für Verwaltungszwecke bestimmt und nicht öffentlich einsehbar ist, gemeldet werden. Ähnliche Abgrenzungen sind auch für andere Einrichtungen vorgesehen, etwa für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Das Wirtschaftsministerium betont, dass sich für die Behörden aus der Umsetzung der Neuerung kein nennenswerter Aufwand ergeben soll. Die einmeldenden Stellen sollen die gleichen technischen Schnittstellen und Prozesse wie bisher verwenden können.

Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

Einstimmige Unterstützung des Bundesrats fand die Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird die Weiterverwendung von veröffentlichten Dokumenten im Besitz von öffentlichen Stellen und öffentlichen Unternehmen sowie von Forschungsdaten erleichtern. Dadurch soll die Erstellung neuer Informationsprodukte und -dienste gefördert werden. Die betroffenen Stellen müssen demnach dynamische Daten grundsätzlich unmittelbar nach der Erfassung mittels Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) bereitstellen.

Entfall der finanziellen Begrenzung im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz

Mehrheitliche Zustimmung erzielte eine Novelle zum Krisenbewältigungsfondsgesetz. Im Jahr 2020 sei eine ausdrückliche Beschränkung der auszahlbaren Mittel gesetzlich im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz verankert worden. Seit 2021 werden die Mittel für COVID-19 in der jeweiligen Untergliederung budgetiert. Künftig soll nun die zusätzliche finanzielle Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 28 Mrd. € entfallen. Stattdessen beziehe man sich auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge. Laut dem Gesetzesvorschlag soll der Betrag automatisch an die künftigen Budgets angepasst werden, womit gesonderte Novellen des COVID-19-FondsG nicht mehr notwendig sind.

Es handle sich um eine technische Anpassung, die auch eine Transparenzmaßnahme darstelle, erklärte Finanzminister Magnus Brunner im Bundesratsplenum. Wie Österreich auch international bescheinigt werde, hätten die bisherigen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung gut funktioniert. (Fortsetzung Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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