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VIRUS zu Koralm-Kraftwerk: Gerichtsbeschluss ist Ohrfeige für Steiermärkische Landesregierung

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Prüfverfahren wird aufwändig und langwierig

Wien (OTS) – Wie die in Sachen Pumpspeicherwerk Koralm beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS mitteilt, erhielt sie heute erfreuliche Post vom Bundesverwaltungsgericht. Sprecher Wolfgang Rehm. „Das BVwG hat unserer Anregung stattgegeben und die 2015 erlassene Verordnung zur Verkleinerung des Landschaftschutzgebiets Koralpe dem Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung vorgelegt. Das ist eine Ohrfeige für die Steiermärkische Landesregierung“

Diese habe das Schutzgebiet 2015 verkleinert, um dem Projekt, für das bereits 2013 die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt war, diese zu ersparen. „Das ist an unserer Intervention im Feststellungsverfahren gescheitert, die Frage ist auch für das nun laufende UVP-Beschwerdeverfahren relevant, weshalb das Bundesverwaltungsgericht die Frage nun dem VfGH vorgelegt hat,“ so Rehm. Damit bestätige sich die Einschätzung, dass das mit vielfältigen Problemen behaftete Verfahren ein aufwändiges und langwieriges bleibe. „Die handelnden Personen in der Landesregierung haben zwar gewechselt aber die unstatthafte Protegierung der Antragssteller zieht sich wie ein roter Faden bis heute durch,“ kritisiert Rehm. So habe die nun skandalumwitterte Abteilung 13 als erstinstanzliche Behörde praktisch alle Verfahrensschritte verpfuscht gehabt. „Neben der rechtswidrigen Aufhebung auch eines Naturdenkmals ist zu konstatieren dass das Vorhaben insgesamt vom Land Steiermark sachverhaltswidrig genehmigt worden ist, aufgrund des Instanzenzuges glücklicherweise nicht rechtskräftig und somit irrelevant“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, [email protected]

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