Höchstpreis für Energie-Grundbedarf, höherer Preis für Mehrverbrauch. Kompensation für Energieunternehmen mit Auflagen.
Wien. (OTS) – „Der Grundbedarf für Energie muss für jeden Haushalt leistbar sein”, fordert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Die Teuerungskrise betrifft nicht mehr nur einkommensschwache Haushalte und Armutsgefährdete, sie ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und droht für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung zur Existenzfrage zu werden“. Angesichts der weiter zu erwartenden stark steigenden Energierechnungen schlägt der ÖGB ein vergleichsweise einfach zu administrierendes Modell für einen Energiepreisdeckel für Haushalte vor, das Leistbarkeit von Energie sicherstellen soll.
Maximal jährliche Kosten: 600 Euro für Strom, 780 Euro für Gas
Das Modell sieht vor, dass jeder Haushalt für einen Grundbedarf an Energie, die man etwa für das Heizen, Kochen, Duschen oder Wäsche waschen braucht, einen regulierten Höchstpreis zahlt. „Wer darüber hinaus Strom und Gas verbraucht, weil er oder sie etwa einen Pool beheizt oder die Klimaanlage 24 Stunden lang durchlaufen lassen will, zahlt für diesen Mehrverbrauch den weitaus höheren Marktpreis”, erklärt Katzian. Damit wäre auch ein Anreiz zum Energiesparen gegeben.
Der jeweilige Preisdeckel für Strom und Gas soll sich nach dem ÖGB-Modell an den Durchschnittspreisen zu Beginn des Jahres 2022 orientieren. Als Preisobergrenze für den Grundbedarf würde für Strom ein Wert von 20 Cent pro KWh (Kilowattstunde) und für Gas von 8 Cent pro KWh, jeweils brutto, festgelegt. Damit zahlt jeder Haushalt für den Grundbedarf von Strom und Gas bis zu 1.380 Euro jährlich. Für Strom wird ein jährlicher Grundbedarf von 3.000 kWh und für Gas von 9.800 kWh zugrunde gelegt.
Kompensation an Bedingungen knüpfen
Die Kosten, die für die Energieunternehmen entstehen, soll der Staat ausgleichen. Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung müssen die Offenlegung der internen Kostenstrukturen, insbesondere der Einkaufspreise für Energie, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie ein Verbot der Auszahlung von Boni an Top-ManagerInnen sein.
Zur Finanzierung soll wie in Italien und weiteren Ländern eine Sondersteuer auf Übergewinne der Energiekonzerne eingeführt werden. Das ist auch eine Empfehlung der Europäischen Kommission und der Internationalen Energieagentur, die schätzt, dass die Übergewinne der Energiekonzerne allein in der EU rund 200 Milliarden Euro jährlich betragen.
Verbot von flexiblen Verträgen gefordert
Es häufen sich Berichte über Anbieter, die den KundInnen Fixpreis-Verträge kündigen. Der ÖGB fordert, dieses Vorgehen sofort zu verbieten. Flexible „Floating“-Verträge sollen ebenso umgehend außer Kraft gesetzt werden.
Länder wie Norwegen, Frankreich oder Malta haben schon vor einiger Zeit Energiepreisdeckel für Haushalte eingeführt. „Das würde nicht nur direkt und unbürokratisch die Kosten der Haushalte reduzieren, es könnte auch die Inflation dämpfen, schließlich ist Energie der Hauptinflationstreiber“, sagt der ÖGB-Präsident: „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Staat Haushalte vor stark steigenden Energiepreisen schützt!”
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