Grüne: Fataler Rückschritt für gewaltbetroffene Frauen darf von EU-Kommission nicht unbeantwortet bleiben
Wien (OTS) – Die türkische Justiz hat am gestrigen Dienstag, 19. Juli, den Austritt der Türkei aus der völkerrechtlich verbindlichen Istanbul-Konvention bestätigt, nachdem Präsident Erdogan im März 2021 den Austritt per Präsidialdekret verkündet hatte. Mit Entsetzen reagieren Meri Disoski, Frauensprecherin und stellvertretende Klubobfrau der Grünen, und Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament: „Wir verurteilen den Ausstieg der Türkei aus der Istanbul-Konvention nachdrücklich und sehen darin eine massive Attacke auf das Grundrecht von Frauen, ein Leben in Sicherheit und frei von Gewalt zu führen. Dieser fatale Rückschritt vermittelt gewaltbetroffenen Frauen, dass sie sich auf keinerlei Schutz verlassen können. Es ist auch ein völlig falsches Signal der Toleranz für Gewalttäter. Ihnen wird nun signalisiert, dass Gewalt akzeptiert wird und ohne Konsequenzen bleibt“, sagen Disoski und Vana.
Dass es auch innerhalb der Europäischen Union Tendenzen zum Austritt aus der Istanbul-Konvention gibt, halten Disoski und Vana für gefährlich: „Polen kündigt regelmäßig an, aus der Istanbul-Konvention austreten zu wollen und sucht aktiv nach Verbündeten unter anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Kroatien, der Slowakei und der Tschechischen Republik. Gegen diese frauenfeindlichen Tendenzen innerhalb der EU braucht es gerade in Zeiten eines internationalen konservativen Backlash ein gezieltes Vorgehen seitens der EU-Kommission“, sagen Disoski und Vana unisono.
„Bereits im Vorjahr haben wir mit einem von mir initiierten und einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention im österreichischen Parlament verurteilt und die österreichische Bundesregierung dazu aufgefordert, die Wichtigkeit der Istanbul-Konvention für den effektiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt innerhalb der europäischen Union zu unterstreichen. Europaweit erfährt jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt, jede fünfte Frau erlebt Gewalt in der Partnerschaft. Vor diesem Hintergrund müssen weitere Austritte aus der Istanbul-Konvention unter allen Umständen verhindert und in den Nationalstaaten an der Umsetzung der Istanbul-Konvention weitergearbeitet werden, so wie es in Österreich passiert“, mahnt Disoski. „Deshalb braucht es jetzt rasch die Umsetzung einer EU-Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt und die Aufnahme geschlechtsspezifischer Gewalt in die Liste der EU-Verbrechen“, ergänzt Vana.
„In der Türkei wurden im Vorjahr hunderte Frauen von Männern getötet. EU-Kommission, Rat und Mitgliedsstaaten sind hier gemeinsam gefordert. Wir müssen die Einhaltung internationaler Verpflichtungen und die Achtung der Menschenrechte zur Priorität der bilateralen Beziehungen machen. Dazu gehört ganz zentral die Einhaltung der Istanbul-Konvention“, erklärt Vana.
„Frauen haben ein Recht auf Sicherheit, ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Dieser Angriff auf den Gewaltschutz von Frauen darf von der Europäischen Union nicht unbeantwortet bleiben. Unsere Solidarität gilt den türkischen Feminist:innen und Protestierenden, die gegen Erdogans autoritäre, frauen- und minderheitenfeindliche Politik auf die Straße gehen”, sagen Disoski und Vana abschließend.
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