Elf Cent Entlastung pro förderfähiger Kilowattstunde
St. Pölten (OTS/NLK) – Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner stellte heute, Mittwoch, im Anschluss an eine Expertenrunde im NÖ Landhaus den „Niederösterreichischen Strompreisrabatt“ vor. Dieser orientiert sich an den Personen im Haushalt und unterstützt jeden Haushalt mit 11 Cent pro förderfähiger Kilowattstunde, bei 80 Prozent des Energieverbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts wird ein Deckel eingezogen. Das ergibt etwa für einen Zwei-Personen-Haushalt eine Gesamtentlastung von 272,36 Euro, für einen Vier-Personen-Haushalt eine Gesamtentlastung von 415,80 Euro. Der Strompreisrabatt gilt für alle Hauptwohnsitzer in Niederösterreich unabhängig davon, von welchem Energieversorger der Strom bezogen wird. Grundsätzlich wird er mit jenen Energieversorgern abgewickelt, die im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages für das Land Niederösterreich die Förderung abwickeln. Für alle Förderwerber, die Strom von einem Energieversorger beziehen, der die Förderung nicht direkt abwickelt, wird es die Möglichkeit geben, den NÖ Strompreisrabatt direkt beim Land Niederösterreich zu beantragen. Weitere Teilnehmer der Pressekonferenz waren LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf, IV-Chefökonom Christian Helmenstein und EVN-Vorstandsdirektor Stefan Szyszkowitz.
Der Niederösterreichische Strompreisrabatt „bringt eine ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und schafft einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen“, zeigte sich die Landeshauptfrau im Zuge der Pressekonferenz überzeugt. „Wir in Niederösterreich tun das, was ein Land tun kann“, betonte sie, es gehe um „Lösungen mit Hausverstand“, die „schnell umsetzbar sind und schnell ankommen“. Man habe sich daher dafür entschieden, sich an den Personen im Haushalt zu orientieren: „Jeder Haushalt erhält je nach Anzahl der Personen die gleiche Unterstützung pro Monat. Für uns zählen die Menschen und nicht die Anzahl der Quadratmeter.“ Das bedeute auch, Familien, die in kleineren Wohnungen lebten, profitierten mehr vom NÖ Strompreisrabatt. Im Sinne der Treffsicherheit werde die Förderung mit einem Hauptwohnsitz in Niederösterreich verbunden.
Als Anreiz zum Energiesparen wird die Unterstützung mit 80 Prozent des Energieverbrauches eines durchschnittlichen Haushaltes gedeckelt. „Das heißt: Wer weniger Strom verbraucht, profitiert überdurchschnittlich“, so die Landeshauptfrau. Wer mehr Strom verbrauche, müsse ab 80 Prozent des Durchschnittsverbrauches den normalen Marktpreis bezahlen. Zusammenfassend hielt sie fest:
„Unsere Hilfe steigt mit den Personen im Haushalt und nicht mit der Größe des Wohnraumes. Und wir fördern 80 Prozent des Durchschnittsverbrauches und unterstützen damit vor allem auch jene Landsleute, die schon bisher oder künftig energiesparend leben.“
Spätestens ab dem 1. September könne man den NÖ Strompreisrabatt beantragen, informierte Mikl-Leitner weiter: „Gutgeschrieben wird der NÖ Strompreisrabatt damit ab Oktober.“ Mit diesem Modell könne man „die niederösterreichischen Haushalte treffsicher unterstützen“, zeigte sie sich überzeugt. Darüber hinaus forderte die Landeshauptfrau auch „Planbarkeit für unsere Betriebe“. Hier brauche es seitens des Energieministeriums sehr viel an Information für die Wirtschaft sowie „die rasche Auszahlung der angekündigten Milliarde zur Unterstützung der Bettriebe“.
Die Maßnahme sei zeitlich für ein Jahr, und damit bis Ende September nächsten Jahres, festgesetzt, und werde in einer für morgen angesetzten Sondersitzung der NÖ Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt, so Mikl-Leitner. Darüber hinaus sollen in dieser Sitzung noch weitere Anti-Teuerungsmaßnahmen zur Unterstützung der niederösterreichischen Landsleute beschlossen werden, kündigte sie an.
LH-Stellvertreter Pernkopf ging in seiner Stellungnahme vor allem auf die mit dem NÖ Strompreisrabatt verbundenen Anreize zum Energiesparen näher ein. Die neue Maßnahme werde die bereits gesetzten Initiativen in diesem Bereich, wie etwa das Ökomanagement bei den Betrieben oder die Energiebuchhaltung in den Gemeinden weiter verstärken. Darüber hinaus berichtete er von einer enormen Steigerung der Anfragen bei der Energieberatung der Energie- und Umweltagentur, diese hätten sich verzehnfacht: „Wir haben daher die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der Energieberatung verdoppelt.“
Ziel sei es, dass der NÖ Strompreisrabatt ab 1. Oktober auf fällige Teilbeträge und Jahresabrechnungen gutgeschrieben werde, sagte EVN-Vorstandsdirektor Szyszkowitz, dafür seien „unsere Experten für Kalkulation und IT-Umsetzung von Anfang an“ eingebunden gewesen, betonte er.
Von einer „außerordentlichen Kumulation von ökonomischen Großkrisen“ sprach Ökonom Helmenstein. Jetzt sei es wichtig, dass Entlastungen „bei den Menschen ankommen“. Helmenstein zeigte sich überzeugt: „Der NÖ Strompreisrabatt kann zielsicher und treffgenau die Menschen im Bundesland Niederösterreich entlasten.“ Darüber hinaus sei diese Maßnahme auch „administrativ effizient“, weil sie über den bestehenden Kanal der Stromrechnung abgewickelt werde. „Diese Maßnahmen ist eine Maßnahme mit ökonomischer Sinnhaftigkeit und administrativer Effizienz“, so Helmenstein.
Der NÖ Strompreisrabatt soll alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die mit 1. Juli hier ihren Hauptwohnsitz haben und über einen Stromliefervertrag verfügen, entlasten. Ausgangspunkt der Berechnung der Haushaltsentlastung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresverbrauch an Stromenergie. Um den Gedanken des Energiesparens Rechnung zu tragen, wird eine Energiespartangente in der Höhe von 20 Prozent des Durchschnittsverbrauches pro Haushalt festgelegt. Das ergibt abhängig von der Haushaltsgröße das pro Jahr geförderte Volumen an Stromenergie. Dieses förderfähige Stromvolumen wird mit elf Cent pro Kilowattstunde gefördert. So entsteht etwa bei einer Haushaltsgröße von einer Person eine Gesamtentlastung von 169,58 Euro, von zwei Personen mit 272,36 Euro, von drei Personen mit 374,44 Euro und von vier Personen mit 415,80 Euro.
Der NÖ Strompreisrabatt wird grundsätzlich gemeinsam mit jenen Energieversorgungsunternehmen abgewickelt, die im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags für das Land NÖ die Förderung abwickeln und diesen dann direkt von der jeweiligen Stromrechnung zum Abzug bringen. Ziel ist, dass diese Form der Beantragung je nach Bereitschaft des Energieversorgungsunternehmens so schnell wie möglich, jedenfalls aber mit 1. September möglich ist.
Für alle Förderwerber, die Strom von einem Energieversorger beziehen, der die Förderung nicht direkt abwickelt oder jenen, die zwar selbst keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen haben, aber dennoch die Stromkosten des fördergegenständlichen Haushalts zu tragen haben (z.B. betreutes Wohnen), wird es auch die Möglichkeit geben, den NÖ Strompreisrabatt direkt beim Land Niederösterreich zu beantragen. Diese Möglichkeit der Beantragung wird ab 1. September 2022 verfügbar sein.
Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen, die bereits im Rahmen der monatlichen Vorauszahlung auf die Jahresrechnung des Stromlieferanten ab 1. Oktober abgezogen werden. Sollten eine Beantragung nach dem 1. Oktober erfolgen, werden die anteiligen Monatsbeträge aufgerollt und zum Abzug gebracht. Sollte eine Beantragung beim Land erfolgen, erfolgt die Überweisung ebenfalls monatlich. Die Förderung ist mit 30. September 2023 begrenzt. Das gesamte Fördervolumen des NÖ Strompreisrabatts wird ca. 250 Millionen Euro ausmachen.
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