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Supermarktkette SPAR klagt VGT Streitwert € 62.500 wegen Protesten Vollspaltenboden

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SPAR behauptet unlauteren Wettbewerb, Urheberrechtsverletzung und Ehrenbeleidigung; SPAR fordert Unterlassung der Proteste, Widerruf und Vernichtung der Kampagnenmaterialien.

Wien (OTS) – Das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung steht auf tönernen Füssen, wie allgemein bekannt. Nicht nur der langen Übergangsfristen wegen, sondern auch weil der Mindeststandard erst ab 2028 festgelegt werden muss. Entsprechend spielt der Handel nun die Hauptrolle in der Frage, ob eine zeitgerechte Umstellung der Schweinehaltung auf Stroh möglich wird. Der VGT hat nach Gesprächen mit der SPAR Leitung diesbezüglich eine Absage erhalten und deswegen vor der Unternehmenszentrale sowie vor verschiedenen großen Filialen protestiert. SPAR reagiert nun darauf mit einer umfassenden Klage mit sehr hohem Streitwert, um den Tierschutzverein VGT mundtot zu machen. Ein klassischer SLAPP!

Konkret behauptet SPAR:

* Der VGT würde durch seine Kritik an der Haltung von SPAR die anderen Supermarktketten fördern und deshalb sei der VGT als wirtschaftlicher Konkurrent zu sehen und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb anwendbar.

* Der VGT habe bei seinen Protesten auf Transparenten und Flugblättern das „verunstaltete“ Logo von SPAR verwendet. Dabei ist der Schriftzug „SPAR“ mit rot tropfendem Blut dargestellt und die grüne Tanne des Logos zu einem „T“ umfunktioniert, sodass „SPART Euch die Vollspaltenboden-Tierquälerei“ zu lesen ist.

* Der VGT habe SPAR beleidigt, indem er nur vor SPAR demonstriere
und SPAR schlechter als alle anderen Supermarktketten darstelle.

Auf Basis dieser Vorwürfe klagt SPAR auf Unterlassung weiterer Proteste, Widerruf der Kritik und Vernichtung der Kampagnenmaterialien. Die ebenfalls beantragte Einstweilige Verfügung zu dieser Klage wird bereits in naher Zukunft am Handelsgericht Wien verhandelt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist über diesen brutalen SLAPP erschüttert: „Unfassbar, mit welchen Mitteln die große Supermarktkette SPAR gegen uns als vergleichsweise sehr kleinen Tierschutzverein vorgeht. Die Vorwürfe selbst überzeugen nicht. Selbstverständlich sind wir kein wirtschaftlicher Konkurrent und die Verwendung des Logos von SPAR ist erkennbar verfälscht, sodass kein Zweifel bestehen kann, dass es als Persiflage dient. Und zu behaupten, man sei sozusagen verpflichtet gleichzeitig gegen alle Supermarktketten zu protestieren, sonst würde das einen davon beleidigen, ist nachgerade absurd. Auch die Bauernverbände haben nur gegen SPAR protestiert, und die werden schon wissen warum. Sie sprachen von chronischer Aktionitis bzgl. der ständigen Aktionspreise für Fleisch bei SPAR, die die Tierhalter:innen preislich stark unter Druck setzen und so Tierwohlverbesserungen behindern. Ich habe persönlich mit SPAR gesprochen und per Email eine Absage erhalten, dass man auch bis 2033 nicht auf Strohschweinefleisch umsteigen wolle, sondern beim AMA Gütesiegel bleiben. Und nach nur 10 Kundgebungen trudelt bereits eine derart umfassende Klage ein! Wenn die Gerichte hier für SPAR entscheiden, würde der Spielraum für Proteste dramatisch eingeschränkt. Abgesehen davon könnte bei Verurteilung des VGT eine existenzgefährdende Schadenersatzklage folgen.“

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
[email protected]
http://vgt.at

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